Von der medizinischen Behandlungspflege bis zur liebevollen Alltagsbegleitung – wir stellen Ihren Pflegeplan individuell zusammen und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wir helfen bei allen täglichen Verrichtungen – rücksichtsvoll und auf Augenhöhe. Ziel ist es, so viel Selbstständigkeit wie möglich zu erhalten.
Wenn Ihr Arzt medizinische Leistungen verordnet, übernimmt unser geschultes Pflegepersonal die fachgerechte Durchführung – zuverlässig und dokumentiert.
Häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung in München – was die Krankenkasse nach § 37 SGB V übernimmt und wie Sie an die Verordnung kommen.
Über den Entlastungsbetrag (§ 45b) können viele Betreuungsleistungen abgerechnet werden. Wir schenken Zeit für das, was den Alltag lebenswert macht.
Eine geschulte, bei uns fest angestellte Betreuungskraft ist durchgehend bei Ihnen zu Hause – für Gesellschaft, Alltag und Sicherheit. Unsere Premiumleistung, bei Bedarf ergänzt durch unseren Pflegedienst.
Sie pflegen selbst und sind im Urlaub, krank oder einfach erschöpft? Wir springen zuverlässig ein – stundenweise oder für längere Zeiträume. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag zu, den wir für Sie abrechnen.
In der schwersten Zeit sind wir für Sie und Ihre Angehörigen da – einfühlsam, schmerzlindernd und mit viel Zeit. Wir ermöglichen ein würdevolles Leben in vertrauter Umgebung und arbeiten eng mit Ärzten und Hospizdiensten zusammen.
Damit Sie sich zu Hause wohlfühlen, übernehmen wir die Aufgaben, die schwerfallen. Viele dieser Leistungen lassen sich über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat abrechnen.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir führen diesen Termin bei Ihnen zu Hause durch, geben Tipps für den Pflegealltag und stellen die Bescheinigung für Ihre Pflegekasse aus.
§ 45b SGB XI
Haushaltshilfe, Einkaufen, Begleitung und Betreuung – schon ab Pflegegrad 1. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie zahlen nichts vor.
Zu diesen Themen haben wir ausführliche Seiten – mit Ablauf, Kosten und dem, was die Pflegekasse übernimmt.
Vertraute Gesichter, feste Abläufe, Betreuung zu Hause statt Heim. Wie wir mit Unruhe, Vergessen und schwierigen Momenten umgehen.
Eine geschulte Betreuungskraft ist Tag und Nacht im Haus. Was das kostet und welche Kassenleistungen sich kombinieren lassen.
Wir übernehmen, wenn Sie als Angehöriger eine Pause brauchen. Bis 3.539 € im Jahr zahlt die Pflegekasse.
Jeden Monat 131 € von der Pflegekasse – schon ab Pflegegrad 1. Für Haushalt, Einkaufen und Betreuung. Was erlaubt ist und was nicht.
Nach Krankenhaus oder OP: Körperpflege und Haushalt für bis zu vier Wochen – bezahlt von der Krankenkasse, § 37 Abs. 1a SGB V.
Medikamente, Injektionen, Wundversorgung, Kompression – auf ärztliche Verordnung nach § 37 Abs. 2 SGB V.
Wochenbox stellen, Tabletten zur festen Zeit, Insulin und Augentropfen – auf Verordnung, ohne Pflegegrad.
Morgens vor dem Aufstehen, damit der Strumpf sitzt. Verordnungsfähig schon ab Kompressionsklasse 1.
Assistenz ist keine Pflege: Sie soll ermöglichen, was jemand will. Vier Wege, vier Kostenträger – wir sortieren mit Ihnen, welcher greift.
In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Ihren Bedarf und welche Kosten die Pflegekasse übernimmt – unverbindlich.
Kostenlose Beratung anfragen 📞 089 2441 5082