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§ 45b SGB XI

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Haushalt und Betreuung

Jeder mit einem Pflegegrad – schon ab Pflegegrad 1 – bekommt monatlich 131 € von der Pflegekasse. Das Geld ist für Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung gedacht. Sehr viele lassen es ungenutzt verfallen, weil sie nicht wissen, dass es ihnen zusteht.

131 €jeden Monat, § 45b SGB XI
ab PG 1schon der niedrigste Pflegegrad reicht
0 €Eigenanteil – wir rechnen direkt ab

Was der Entlastungsbetrag ist

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist ein zweckgebundenes Budget: 131 € pro Monat, also 1.572 € im Jahr. Es wird nicht ausgezahlt wie das Pflegegeld – Sie können es nur für bestimmte Leistungen einsetzen und abrechnen lassen.

Er ist die einzige Geldleistung, die es bereits ab Pflegegrad 1 gibt. Wer keinen höheren Pflegegrad hat, hat trotzdem Anspruch darauf.

131 €Jan
131 €Feb
131 €Mär
131 €Apr
131 €Mai
131 €Jun
131 €Jul
131 €Aug
131 €Sep
131 €Okt
131 €Nov
131 €Dez
= 1.572 €pro Jahr, nur für Entlastung

Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung – er wird nicht angerechnet.

Wofür Sie ihn einsetzen dürfen – und wofür nicht

Hier liegt der häufigste Irrtum. Ab Pflegegrad 2 ist der Entlastungsbetrag nicht für Körperpflege gedacht:

Dafür dürfen Sie ihn einsetzen

  • Hilfe im Haushalt: putzen, waschen, bügeln
  • Einkaufen und Botengänge
  • Betreuung und Gesellschaft zu Hause
  • Begleitung zu Arzt, Amt oder Spaziergang
  • Eigenanteil bei Tages- und Nachtpflege
  • Eigenanteil bei Kurzzeitpflege

Dafür nicht (ab Pflegegrad 2)

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Toilettengang und Kontinenzversorgung

Körperbezogene Pflege läuft über Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Ausnahme: Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie den Entlastungsbetrag auch dafür einsetzen.

Diese körperbezogenen Leistungen laufen über die Pflegesachleistung – ein anderer, größerer Topf. Beides zusammen geht selbstverständlich. Es ist nur nicht dasselbe Geld.

Ausnahme Pflegegrad 1: Wer Pflegegrad 1 hat, darf den Entlastungsbetrag für alles einsetzen – auch für Körperpflege. Der Grund: Bei Pflegegrad 1 gibt es noch keine Pflegesachleistung, deshalb ist die Einschränkung hier aufgehoben.

Was wir damit für Sie übernehmen

131 € im Monat klingen wenig, reichen aber für eine feste Unterstützung – oft ein bis zwei Termine pro Woche:

Haushalt
Einkaufen
Betreuung
Begleitung

Zwei Dinge, die kaum jemand weiß

1. Das Geld verfällt nicht sofort

Was Sie in einem Monat nicht nutzen, wandert in den nächsten. Und was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wer also länger nichts abgerufen hat, hat oft noch einen vierstelligen Betrag zur Verfügung – bis zu dieser Frist.

Rufen Sie uns an, wir schauen gemeinsam nach, was bei Ihnen noch offen ist.

2. Sie müssen nichts vorstrecken

Normalerweise zahlen Pflegebedürftige die Rechnung selbst und reichen sie bei der Kasse ein. Bei uns nicht: Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben einmal – danach bekommen Sie mit der Abrechnung nichts mehr zu tun.

Wie lange Ihr Geld gültig bleibt
Jan 202631.12.202630.06.2027
Nicht genutzte Beträge sammeln sich anRestfrist – danach verfällt das Guthaben

So einfach fangen Sie an

  1. Anruf oder Formular. Sie sagen uns, welcher Pflegegrad vorliegt und was gebraucht wird.
  2. Kostenloses Gespräch bei Ihnen zu Hause. Wir schauen, was sinnvoll ist, und prüfen, wie viel von Ihrem Budget noch da ist.
  3. Eine Unterschrift. Die Abtretungserklärung, damit wir direkt abrechnen können.
  4. Wir kommen. Zu festen Zeiten, möglichst immer dieselbe Person.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist die einzige Geldleistung, die es schon ab Pflegegrad 1 gibt – 131 € im Monat. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn sogar für alles einsetzen, auch für Körperpflege. Diese Ausnahme gilt nur für Pflegegrad 1.

Warum darf ich damit keine Körperpflege bezahlen?

Ab Pflegegrad 2 ist der Entlastungsbetrag ausdrücklich für Betreuung, Haushalt und Alltagshilfe gedacht. Körperbezogene Pflege – Waschen, Essen anreichen, Toilettengang – wird über die Pflegesachleistung abgerechnet, ein separates Budget. Beides lässt sich kombinieren, es ist nur nicht derselbe Topf.

Was passiert mit Geld, das ich nicht nutze?

Es verfällt nicht sofort. Nicht genutzte Beträge werden in den nächsten Monat übertragen. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt es endgültig.

Muss ich das Geld erst selbst auslegen?

Bei uns nicht. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben einmal und bekommen von der Abrechnung nichts mehr mit. Wer selbst zahlt, muss Rechnungen sammeln und bei der Kasse einreichen.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Einen eigenen Antrag braucht es nicht – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Sie müssen ihn nur abrufen, also die Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen und abrechnen lassen.

Kann ich damit auch eine Reinigungskraft bezahlen?

Nur, wenn der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Eine private Putzhilfe oder eine Reinigungsfirma zählt nicht. Wir sind ein zugelassener Pflegedienst – bei uns geht es.

In welchen Stadtteilen sind Sie unterwegs?

In ganz München. Eine Übersicht finden Sie unter Einzugsgebiete.

Alle Angaben nach dem Stand 2026. Wir sind Pflegedienst, keine Pflegekasse – verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Anspruch gibt Ihnen Ihre Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie kostenlos.

131 € im Monat stehen Ihnen zu

Lassen Sie das Geld nicht verfallen. Ein Anruf genügt – wir prüfen kostenlos, was Ihnen zusteht.

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