Feuerer GmbH – Ambulanter Pflegedienst München München

Unterstützungspflege in München – rufen Sie uns einfach an:

089 2441 5082

Mo–Fr 8–16 Uhr · außerhalb: Formular ausfüllen, wir rufen zurück

§ 37 Abs. 1a SGB V

Unterstützungspflege in München: Hilfe zu Hause, auch ohne Pflegegrad.

Ohne Pflegegrad · der Arzt verordnet · Abrechnung über die Krankenkasse

Nach der Klinik oder einer Operation geht ein paar Wochen lang nichts allein – waschen, anziehen, einkaufen, Wohnung. Wenn kein Pflegegrad 2 vorliegt, zahlt die Krankenkasse die Hilfe zu Hause. Wir übernehmen Grundpflege und Haushalt und klären den Papierkram.

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„Ohne Pflegegrad bekomme ich sowieso nichts."

Falsch – und dieser Irrtum kostet Menschen jedes Jahr Wochen an Hilfe.

Die Unterstützungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Sie greift genau dann, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt – also bei Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1.

Voraussetzung ist eine schwere Erkrankung oder deren akute Verschlimmerung, typischerweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation.

Was Sie selbst zahlen 10 % + 10 €

10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung – und das höchstens für 28 Kalendertage im Jahr. Alles Weitere rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wer von Zuzahlungen befreit ist oder unter 18 Jahre alt ist, zahlt nichts.

§ 61 Satz 3 SGB V · § 37 Abs. 5 SGB V · Stand 2026

Voraussetzungen

Wann die Krankenkasse zahlt

Vier Punkte müssen zusammenkommen. Wenn Sie bei allen vieren nicken, stehen die Chancen gut:

  • Eine schwere Erkrankung oder deren akute Verschlimmerung – etwa nach OP, Sturz oder Klinikaufenthalt
  • Kein Pflegegrad 2 bis 5 – ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1
  • Niemand im Haushalt kann die Versorgung übernehmen
  • Es geht um eine körperliche Einschränkung im Alltag

Und wann nicht:

  • Bei Pflegegrad 2 oder höher – dafür ist die Pflegekasse zuständig
  • Bei dauerhaftem Hilfebedarf ohne akuten Anlass
  • Wenn allein psychische oder kognitive Einschränkungen vorliegen

Sie haben Pflegegrad 2 oder höher?

Dann ist die Verhinderungspflege Ihr Weg – bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen in fünf Minuten, welcher Topf für Sie der richtige ist.

Leistungen

Was drin ist – und was nicht

Die Unterstützungspflege deckt zwei Bereiche ab: Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Körperpflege
Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Toilettengang
Haushalt
Wohnung sauber halten, Wäsche, Betten
Einkaufen
Lebensmittel, Apotheke, Botengänge
Mahlzeiten
Kochen, Essen anreichen, auf Trinken achten

Nicht enthalten ist die Behandlungspflege – Medikamente stellen, Injektionen, Wundversorgung, Kompression. Die läuft über § 37 Abs. 2 SGB V und braucht eine eigene Verordnung. Beides zusammen ist üblich, und wir übernehmen es aus einer Hand.

Ablauf

In drei Schritten zu Hilfe zu Hause

1. Arzt oder Klinik verordnet

Auf dem Formular Muster 12. Das Krankenhaus darf bei der Entlassung für bis zu sieben Tage verordnen, danach übernimmt die Hausarztpraxis.

2. Wir klären es mit der Krankenkasse

Wir reichen die Verordnung ein und kümmern uns um Rückfragen. Sie müssen nicht telefonieren.

3. Wir kommen nach Hause

Meist in ein bis zwei Werktagen, nach dem Krankenhaus oft schon am Entlassungstag.

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Ehrlich gesagt

Wie lange es läuft – und wer entscheidet

In der Regel bewilligt die Krankenkasse die Unterstützungspflege für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Das ist keine Pauschale, auf die man sich verlassen kann: Die Kasse prüft den Einzelfall und entscheidet anhand der ärztlichen Begründung.

Wird länger Hilfe gebraucht, ist das möglich – dann verordnet die Praxis weiter und die Verlängerung läuft über den Medizinischen Dienst, der die Notwendigkeit begutachtet. Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid, damit die Verlängerung nicht erst nach Ablauf beantragt wird.

Zeigt sich, dass der Hilfebedarf dauerhaft bleibt, ist der Pflegegrad-Antrag der nächste Schritt. Auch dabei begleiten wir Sie, inklusive Begutachtungstermin.

In einer Minute

Rückruf anfordern

Fünf kurze Fragen. Wir melden uns am nächsten Werktag – und sagen Ihnen konkret, was Ihnen zusteht.

Sie sind unsicher, ob Ihnen Unterstützungspflege überhaupt zusteht? Melden Sie sich trotzdem. Wir rufen jeden zurück und schauen gemeinsam, was in Ihrem Fall geht.

Schritt 1 von 3
Was ist passiert?

Mehrfachauswahl. Wenn Sie es noch nicht genau wissen, ist das kein Problem.

Bitte wählen Sie mindestens einen Punkt aus.

Oder direkt anrufen: 089 2441 5082

Ihre Anfrage ist angekommen.

Vielen Dank. Wir haben Ihre Angaben erhalten.

So geht es weiter:

Frau Feuerer oder eine Kollegin ruft Sie an – werktags in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag zwischen 8 und 16 Uhr.

Wir rufen von 089 2441 5082 an. Bitte nehmen Sie den Anruf an, auch wenn Sie die Nummer nicht kennen.

Wenn es Ihnen zu lange dauert: 089 2441 5082

Über uns

Wer zu Ihnen kommt

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst aus München, Drygalski-Allee 5. Unser Team versorgt Menschen in der ganzen Stadt – möglichst immer dieselbe Pflegekraft, damit Sie nicht jedes Mal von vorn erklären müssen.

Wir sind Pflegedienst, keine Krankenkasse. Verbindlich über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Kasse. Was wir zusagen können: eine ehrliche Einschätzung am Telefon, kostenlos, und die Verordnung bekommen wir gemeinsam hin.

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