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§ 37 Abs. 2 SGB V · Behandlungspflege

Medikamentengabe in München – jeden Tag zur selben Zeit

Wenn die Tabletten zu viele werden, die Schachteln sich ähneln oder das Insulin morgens gesetzt werden muss: Dann übernimmt das ein Pflegedienst – auf ärztliche Verordnung, bezahlt von der Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

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ohne Pflegegradzuständig ist die Krankenkasse
ab 1× täglichso oft, wie verordnet wird
Muster 12eine ärztliche Verordnung genügt

Wann die Krankenkasse die Medikamentengabe übernimmt

Die Medikamentengabe gehört zur Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse – und deshalb braucht es dafür keinen Pflegegrad. Das ist der Punkt, an dem die meisten falsch liegen: Sie glauben, ohne Pflegegrad stehe ihnen nichts zu, zahlen jahrelang selbst oder lassen es ganz.

Verordnet wird sie, wenn die sichere Einnahme sonst nicht gewährleistet ist. Typisch sind fünf Situationen: viele verschiedene Präparate zu verschiedenen Zeiten; nachlassendes Gedächtnis; schlechtes Sehen, sodass Packungen verwechselt werden; Medikamente, bei denen ein Fehler gefährlich wird – Blutverdünner, Insulin, Herzmittel; und die Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt, in denen der Plan komplett neu ist.

Was wir übernehmen

Wochenbox stellen
Gabe zur festen Zeit
Insulin und Spritzen
Tropfen und Salben

Wir stellen die Wochenbox nach dem aktuellen Medikationsplan, kommen zu den verordneten Zeiten und geben die Medikamente direkt. Dazu gehören auch Injektionen, Insulingabe mit Blutzuckerkontrolle, Augentropfen und das Auftragen verordneter Salben.

Was oft unterschätzt wird: Wir achten auf den Vorrat. Wenn eine Packung zur Neige geht, klären wir das Rezept mit der Praxis, bevor sie leer ist. Und wenn eine Ärztin etwas Neues ansetzt, gleichen wir den Plan ab, statt einfach weiterzustellen.

So kommen Sie an die Verordnung

1

Arzt verordnet

Haus- oder Facharzt stellt die Verordnung auf Muster 12 aus. Die Erstverordnung gilt höchstens 14 Tage, Folgeverordnungen laufen länger.

2

Wir reichen ein

Die Verordnung geht an Ihre Krankenkasse. Das übernehmen wir, samt Rückfragen.

3

Wir kommen

Meist in ein bis zwei Werktagen, nach einem Klinikaufenthalt oft schon am Entlassungstag.

Nicht auf den Bescheid warten. Wir dürfen ab dem Tag der ärztlichen Verordnung anfangen, genehmigt wird in aller Regel rückwirkend. Kommt das Krankenhaus dazwischen: Die Klinik darf bei der Entlassung selbst verordnen, allerdings nur für sieben Tage – danach muss die Praxis übernehmen.

Was Sie zahlen

10 %der Kosten als Zuzahlung
+ 10 €einmalig je Verordnung

Mehr kommt nicht auf Sie zu. Alles Weitere rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie strecken nichts vor. Wer von Zuzahlungen befreit ist oder die Belastungsgrenze erreicht hat, zahlt gar nichts; für Versicherte unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung ohnehin.

Wenn viele Medikamente zusammenkommen

Ab etwa fünf Dauermedikamenten steigt das Risiko für Wechselwirkungen deutlich. Wir sind keine Ärzte und ändern nichts eigenmächtig – aber wir sehen die Packungen jeden Tag. Wenn zwei Präparate denselben Wirkstoff enthalten, wenn nach dem Krankenhaus der alte und der neue Plan nebeneinanderliegen oder wenn eine Nebenwirkung auffällt, sagen wir es der Praxis. Das ist der eigentliche Wert eines täglichen Besuchs.

Häufig kommt die Medikamentengabe nicht allein: Wer Insulin bekommt, braucht meist auch die Blutzuckerkontrolle; wer Blutverdünner nimmt, oft zusätzlich Hilfe mit den Kompressionsstrümpfen. Beides kann auf derselben Verordnung stehen, und wir übernehmen es aus einer Hand.

Häufige Fragen zur Medikamentengabe

Brauche ich einen Pflegegrad?

Nein. Die Medikamentengabe ist eine Leistung der Krankenkasse nach § 37 Abs. 2 SGB V. Ein Pflegegrad spielt dafür keine Rolle – auch wer keinen hat, bekommt sie verordnet.

Wie oft kommen Sie?

So oft, wie es verordnet ist. Üblich sind einmal täglich morgens, zweimal bei Insulin oder wenn abends etwas dazukommt. Auch dreimal täglich ist möglich, wenn die Ärztin es begründet.

Stellen Sie auch nur die Wochenbox, ohne täglich zu kommen?

Ja, das ist eine eigene Leistung. Wir kommen dann einmal wöchentlich, stellen die Box nach dem Medikationsplan, und Sie nehmen selbst ein.

Was ist mit Betäubungsmitteln, etwa in der Schmerztherapie?

Die geben wir ebenfalls, unter den dafür geltenden Vorgaben zur Dokumentation. Das ist Alltag, gerade in der Versorgung am Lebensende.

Was passiert, wenn der Arzt etwas ändert?

Wir gleichen den Medikationsplan ab, bevor wir weiterstellen. Bringen Sie uns nach jedem Arztbesuch den aktuellen Plan oder den Entlassbrief mit.

Kommt immer dieselbe Person?

Wir versuchen es, und meistens gelingt es. Bei Urlaub und Krankheit übernimmt jemand aus demselben Team, der die Situation kennt.

Wie schnell können Sie anfangen?

In der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Wenn es eilt, rufen Sie an: 089 2441 5082.

Alle Angaben nach dem Stand 2026. Wir sind Pflegedienst, keine Krankenkasse – verbindlich entscheidet Ihre Kasse über die Verordnung. Die Beratung vorab ist kostenlos.

Medikamente in sicheren Händen

Ein Anruf genügt. Wir sagen Ihnen, was auf die Verordnung gehört, und sprechen auf Wunsch mit Ihrer Arztpraxis.

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