§ 37 Abs. 2 SGB V · schon ab Kompressionsklasse 1
Kompressionsstrümpfe wirken nur, wenn sie sitzen – und sie sitzen nur, wenn sie vor dem Aufstehen angezogen werden. Genau daran scheitert es bei vielen. Ein Pflegedienst darf das übernehmen, auf ärztliche Verordnung und bezahlt von der Krankenkasse.
Sehr verbreitet ist die Auskunft, Hilfe beim An- und Ausziehen gebe es erst ab Kompressionsklasse 2 – oder nur dann, wenn ohnehin Grundpflege nötig ist. Das stimmt nicht mehr. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie geändert: Das An- und Ausziehen ärztlich verordneter Kompressionsstrümpfe ist Behandlungspflege schon ab Kompressionsklasse 1.
Trotzdem steht die alte Regel bis heute in vielen Ratgebern und wird in manchen Praxen so weitergegeben. Wenn Ihnen jemand sagt, Klasse 1 reiche nicht: Das ist überholt. Sprechen Sie Ihre Ärztin darauf an – es geht um eine Leistung, die Ihnen zusteht.
Über Nacht liegen die Beine waagerecht, das Gewebe entstaut sich. Am Morgen ist der Beinumfang am geringsten – und nur dann sitzt der Strumpf so, wie er ausgemessen wurde. Wer erst um zehn anzieht, presst ihn über ein bereits geschwollenes Bein: unangenehm, oft schlicht unmöglich, und die Therapie verliert einen großen Teil ihrer Wirkung.
Deshalb kommen wir früh. Das ist auch der Grund, warum diese Leistung überhaupt verordnet wird – nicht weil Anziehen schwer ist, sondern weil der richtige Zeitpunkt allein oft nicht zu halten ist.
Wir ziehen die Strümpfe morgens an und abends wieder aus. Dabei schauen wir uns die Haut an – Druckstellen an der Ferse, Einschnürungen in der Kniekehle, Rötungen oder offene Stellen fallen so früh auf, statt erst beim nächsten Arzttermin.
Außerdem achten wir auf das Material. Ein Kompressionsstrumpf verliert nach etwa sechs Monaten seinen Druck. Wenn er sich plötzlich leicht anziehen lässt, ist das kein gutes Zeichen, sondern der Hinweis auf ein neues Rezept.
Wo es sinnvoll ist, zeigen wir Angehörigen den Umgang mit einer Anziehhilfe. Manche schaffen es damit selbst – dann brauchen Sie uns nur noch an den Tagen, an denen es nicht klappt.
Haus- oder Facharzt trägt das An- und Ausziehen auf Muster 12 ein. Die Erstverordnung gilt höchstens 14 Tage, danach wird länger verordnet.
Die Verordnung geht an Ihre Krankenkasse. Wir übernehmen das und klären Rückfragen.
Zu einer festen Uhrzeit am Morgen, damit der Zeitpunkt stimmt.
Zwei Verordnungen, nicht eine. Die Strümpfe selbst sind ein Hilfsmittel und werden getrennt verordnet – meist zwei Paar, damit eines gewaschen werden kann, während das andere getragen wird. Das An- und Ausziehen steht auf einer eigenen Verordnung. Beides gehört zusammen, wird aber oft nur zur Hälfte beantragt.
Alles Weitere rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts, ebenso Versicherte unter 18 Jahren.
Häufig steht die Kompression nicht allein auf der Verordnung. Wer sie braucht, bekommt oft auch Medikamente gestellt oder eine Wunde versorgt – alles Behandlungspflege, alles über dieselbe ärztliche Verordnung, und bei uns aus einer Hand.
Ja. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie entsprechend geändert. Voraussetzung ist, dass die Kompressionsklasse ärztlich verordnet ist und das Behandlungsziel damit erreicht werden kann.
Nein. Es ist Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V und damit Sache der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse.
Ja. Kompression ist keine Werktagstherapie – wenn sie verordnet ist, kommen wir täglich.
So früh, wie der Tourenplan es zulässt, in der Regel zwischen sechs und acht Uhr. Den genauen Zeitpunkt sprechen wir beim ersten Besuch ab.
Das Anlegen von Kompressionsverbänden ist ebenfalls Behandlungspflege und wird genauso verordnet. Wir machen beides.
Dann verordnet die Ärztin weniger Einsätze. Wir zeigen Ihnen gern den Umgang mit einer Anziehhilfe – das Ziel ist nicht, länger zu kommen als nötig.
Sagen Sie es uns sofort. Meist stimmt die Größe nicht mehr oder das Material ist ausgeleiert. Beides gehört zurück in die Praxis und nicht ausgehalten.
Alle Angaben nach dem Stand 2026. Wir sind Pflegedienst, keine Krankenkasse – verbindlich entscheidet Ihre Kasse über die Verordnung. Die Beratung vorab kostet nichts.
Rufen Sie an – wir sagen Ihnen in fünf Minuten, ob eine Verordnung möglich ist, und sprechen auf Wunsch mit Ihrer Arztpraxis.