Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Hier finden Sie einen verständlichen Überblick über Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Weg zum Pflegegrad – und natürlich helfen wir Ihnen persönlich weiter.
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und sehen Sie sofort, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Hinweis: Alle Beträge sind Richtwerte (Stand 2026) und können sich durch gesetzliche Anpassungen ändern. Welche Leistungen in Ihrem Fall konkret in die Abrechnung einfließen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Für eine verbindliche Einschätzung kontaktieren Sie uns bitte für eine kostenlose Pflegeberatung.
Monatliche Beträge je Pflegegrad. Pflegesachleistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
| Pflegegrad | Pflegegeld (Angehörige) | Pflegesachleistung (Pflegedienst) | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Angaben ohne Gewähr, Stand 2026 (Beträge unverändert gegenüber 2025). Zusätzlich möglich: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat) und Zuschüsse für Wohnraumanpassung. Wir beraten Sie individuell.
Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) genügt. Wir helfen Ihnen dabei.
Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet den Pflegebedarf zu Hause. Wir bereiten Sie auf den Termin vor.
Nach dem Bescheid legen wir gemeinsam Ihren Pflegeplan fest und beginnen mit der Versorgung.
Ja. Wenn Angehörige pflegen und zusätzlich ein Pflegedienst unterstützt, ist eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Wir rechnen den genutzten Anteil ab, den Rest erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld.
Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen – etwa Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge können angespart werden.
Dann können Sie eine Höherstufung beantragen. Wir dokumentieren die Veränderungen und unterstützen Sie beim Antrag auf einen höheren Pflegegrad.
Bei Pflegesachleistungen nicht – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Lediglich mögliche Eigenanteile oder Leistungen über dem Budget werden Ihnen transparent in Rechnung gestellt.
Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche und übernehmen den Papierkram – von der Antragstellung bis zur Begutachtung.
Kostenlos beraten lassen 📞 089 2441 5082