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Pflegegrad-Ratgeber 2026

Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Hier finden Sie einen verständlichen Überblick über Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Weg zum Pflegegrad – und natürlich helfen wir Ihnen persönlich weiter.

Ihr persönlicher Überblick

Was steht mir zu?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und sehen Sie sofort, welche Leistungen Ihnen zustehen.

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Hinweis: Alle Beträge sind Richtwerte (Stand 2026) und können sich durch gesetzliche Anpassungen ändern. Welche Leistungen in Ihrem Fall konkret in die Abrechnung einfließen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Für eine verbindliche Einschätzung kontaktieren Sie uns bitte für eine kostenlose Pflegeberatung.

Leistungen im Überblick

Das zahlt die Pflegekasse (Stand 2026)

Monatliche Beträge je Pflegegrad. Pflegesachleistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

PflegegradPflegegeld (Angehörige)Pflegesachleistung (Pflegedienst)Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1––131 €
Pflegegrad 2347 €796 €131 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €131 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €131 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €131 €

Angaben ohne Gewähr, Stand 2026 (Beträge unverändert gegenüber 2025). Zusätzlich möglich: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat) und Zuschüsse für Wohnraumanpassung. Wir beraten Sie individuell.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zu Ihrem Pflegegrad

1

Antrag stellen

Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) genügt. Wir helfen Ihnen dabei.

2

Begutachtung

Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet den Pflegebedarf zu Hause. Wir bereiten Sie auf den Termin vor.

3

Bescheid & Start

Nach dem Bescheid legen wir gemeinsam Ihren Pflegeplan fest und beginnen mit der Versorgung.

Seiten zu einzelnen Leistungen

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Wenn Angehörige pflegen und zusätzlich ein Pflegedienst unterstützt, ist eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Wir rechnen den genutzten Anteil ab, den Rest erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld.

Was ist der Entlastungsbetrag (131 €)?

Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen – etwa Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge können angespart werden.

Was, wenn sich mein Pflegebedarf erhöht?

Dann können Sie eine Höherstufung beantragen. Wir dokumentieren die Veränderungen und unterstützen Sie beim Antrag auf einen höheren Pflegegrad.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Bei Pflegesachleistungen nicht – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Lediglich mögliche Eigenanteile oder Leistungen über dem Budget werden Ihnen transparent in Rechnung gestellt.

Unsicher, welcher Pflegegrad passt?

Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche und übernehmen den Papierkram – von der Antragstellung bis zur Begutachtung.

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