Verhinderungspflege in München: Wir springen für Sie ein, wenn Sie ausfallen.
Sie pflegen Ihre Mutter oder Ihren Vater zu Hause – und jetzt kommt Ihr Urlaub, eine Krankheit, eine Reha oder einfach ein Termin dazwischen. Oder Sie können schlicht nicht mehr. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Ihre Pflegekasse bezahlt sie.
„Verhinderungspflege ist doch nur für Leute, die schon einen Pflegedienst haben.“
Nein. Genau das ist der häufigste Irrtum.
Sie brauchen keinen bestehenden Pflegedienst. Der Anspruch hängt allein am Pflegegrad Ihres Angehörigen – nicht daran, ob schon jemand kommt. Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger zu Hause pflegen, steht Ihnen die Leistung zu.
Auch beim allerersten Mal. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keine Wartezeit mehr: Die frühere Bedingung, erst sechs Monate gepflegt haben zu müssen, ist ersatzlos gestrichen. Ab Pflegegrad 2 gilt der Anspruch sofort.
Und es kostet Sie nichts extra, solange das Jahresbudget nicht ausgeschöpft ist – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Bei den meisten, die uns anrufen, ist das Budget noch komplett unangetastet.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sie entscheiden, wofür Sie ihn einsetzen.
Sie müssen sie nicht am Stück nehmen. Auch eine Stunde am Tag oder ein einzelner Nachmittag ist möglich – und Einsätze unter acht Stunden am Tag kürzen das Pflegegeld nicht und verbrauchen die acht Wochen nicht.
Stand: 2026. Quelle: § 39 SGB XI, gemeinsamer Jahresbetrag seit 01.07.2025 (Bundesgesundheitsministerium); Entlastungsbetrag § 45b SGB XI. Der genaue Betrag hängt vom Einzelfall ab – wir prüfen Ihren Stand kostenlos mit Ihnen.
Wann die Pflegekasse zahlt: drei Punkte, mehr nicht.
Damit Sie wissen, woran Sie sind:
- Pflegegrad 2 oder höherDer Pflegegrad muss anerkannt sein. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Kasse keine Verhinderungspflege – dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, und den setzen wir für Sie ein.
- Pflege findet zu Hause stattIhr Angehöriger wird in der eigenen Wohnung versorgt, nicht im Heim.
- Es gibt eine private PflegepersonSie selbst, ein Geschwisterteil, der Partner oder eine Nachbarin – jemand, der die Pflege bisher übernimmt und jetzt ausfällt oder eine Pause braucht.
Das brauchen Sie ausdrücklich nicht:
- Keine sechs Monate VorpflegezeitDiese Voraussetzung ist zum 1. Juli 2025 entfallen.
- Keinen bestehenden PflegedienstWir sind auch dann für Sie da, wenn bisher niemand kommt.
- Keinen fertigen AntragDen Papierkram machen wir.
Und wenn etwas davon bei Ihnen nicht zutrifft?
Dann rufen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall möglich ist – Entlastungsbetrag, Pflegegrad beantragen, Betreuung auf eigene Rechnung. Wir schicken niemanden weg, nur weil ein Haken fehlt.
Das machen wir, während Sie weg sind
Von einer Stunde am Tag bis zur Rundumversorgung über mehrere Wochen – Sie sagen, was gebraucht wird.
In drei Schritten zu Ihrer Entlastung
Ein kurzes Gespräch, fünf Minuten. Wir klären, ob und in welchem Umfang Ihnen Verhinderungspflege zusteht – und ab wann Sie sie brauchen.
Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch bei Ihnen in der Wohnung. Sie lernen die Pflegekraft kennen, die später auch tatsächlich kommt. Kein Vertragsdruck, keine Verpflichtung.
Sie legen kein Geld aus und bekommen keine Rechnung, solange Ihr Jahresbudget reicht. Die Abrechnung läuft zwischen uns und Ihrer Pflegekasse.
Lieber zurückrufen lassen? Zum Kurzformular →
Den Papierkram übernehmen wir
Die meisten Angehörigen scheitern nicht am Anspruch, sondern am Formular. Deshalb nehmen wir Ihnen diesen Teil komplett ab:
- Wir prüfen Ihren AnspruchWie viel von Ihrem Jahresbetrag ist noch offen? Das fragen wir für Sie bei der Pflegekasse ab.
- Wir füllen den Antrag ausSie unterschreiben, mehr nicht. Wir wissen, welche Kasse welches Formular will.
- Wir reichen ein und rechnen abDirekt mit Ihrer Pflegekasse. Sie treten nicht in Vorleistung.
- Wir sagen Ihnen, was sonst noch gehtEntlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege – oft liegt mehr auf dem Tisch, als Angehörige wissen.
Ein Münchner Pflegedienst mit Adresse und Gesicht
„Ich gebe meine Mutter doch nicht Fremden." — Das hören wir oft. Deshalb machen wir es anders:
Sie bekommen eine feste Ansprechpartnerin und eine feste Pflegekraft. Nicht jede Woche ein neues Gesicht.
Die Kraft, die später kommt, stellt sich vorher bei Ihnen zu Hause vor. Passt es nicht, tauschen wir.
Ambulanter Pflegedienst Feuerer GmbH, Drygalski-Allee 5, 81477 München. Sie können bei uns klingeln.
Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 SGB XI. Handelsregister München HRB 293271.
„Professionelle Pflege zu Hause – mit Herz."
Rückruf anfordern
Fünf kurze Fragen. Wir melden uns am nächsten Werktag – und sagen Ihnen konkret, was Ihnen zusteht.
Sie sind unsicher, ob Ihnen Verhinderungspflege überhaupt zusteht? Melden Sie sich trotzdem. Wir rufen jeden zurück und schauen gemeinsam, was in Ihrem Fall geht.
Ihre Anfrage ist angekommen.
Vielen Dank. Wir haben Ihre Angaben erhalten.
So geht es weiter:
Frau Feuerer oder eine Kollegin ruft Sie an – werktags in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag zwischen 8 und 16 Uhr.
Wir rufen von 089 2441 5082 an. Bitte nehmen Sie den Anruf an, auch wenn Sie die Nummer nicht kennen.
Wenn es Ihnen zu lange dauert: 089 2441 5082
Was Angehörige uns am häufigsten fragen
Muss ich einen Vertrag abschließen oder mich langfristig binden?
Nein. Für die Verhinderungspflege schließen wir eine Vereinbarung für genau den Zeitraum, den Sie brauchen. Es gibt keine Mindestlaufzeit, kein Abo und keine Kündigungsfrist. Wenn Sie nächstes Jahr wieder etwas brauchen, melden Sie sich einfach.
Was, wenn ich nur einen einzigen Tag brauche – oder nur ein paar Stunden?
Das ist völlig normal und ausdrücklich vorgesehen. Sie müssen die acht Wochen nicht am Stück nehmen. Viele Angehörige rufen ihr Budget stundenweise ab: ein Nachmittag pro Woche, ein Wochenende, ein einzelner Arzttermin. Sagen Sie uns einfach, wann Sie weg müssen.
Wer kommt genau zu meiner Mutter?
Eine feste Pflegekraft aus unserem Team, die sich vor dem ersten Einsatz bei Ihnen zu Hause vorstellt. Sie lernen sie kennen, bevor Sie das Haus verlassen. Kein wechselndes Personal, keine Fremden vor der Tür.
Und wenn es doch nicht passt?
Dann sagen Sie es uns, und wir tauschen die Kraft. Das ist kein Drama und passiert. Wichtiger ist, dass Sie sich wohlfühlen – sonst erholen Sie sich in Ihrer Auszeit nicht.
Was kostet mich das wirklich?
Solange Ihr Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft ist, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts und legen nichts aus. Ist das Budget für das Jahr aufgebraucht, sagen wir Ihnen das vorher und zeigen Ihnen, welche anderen Töpfe es noch gibt, etwa den Entlastungsbetrag. Wir stellen nie unangekündigt eine Rechnung.
Wir haben bisher gar keinen Pflegedienst. Geht das trotzdem?
Ja, und das ist der häufigste Grund, warum Menschen ihren Anspruch verschenken. Verhinderungspflege setzt keinen laufenden Pflegedienst voraus. Sie brauchen nur einen anerkannten Pflegegrad ab 2 und eine private Pflegeperson, die ausfällt oder eine Pause braucht. Das sind Sie.
Wir pflegen erst seit Kurzem. Ist es dafür nicht zu früh?
Nein. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist zum 1. Juli 2025 entfallen. Der Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt, an dem mindestens Pflegegrad 2 vorliegt – also unter Umständen ab dem ersten Tag.
Geht auch eine Stunde am Tag – oder nur ganze Tage?
Beides geht. Stundenweise Verhinderungspflege ist ausdrücklich vorgesehen: eine Stunde am Morgen, ein Nachmittag pro Woche, ein fester Termin. Solange ein Einsatz unter acht Stunden am Tag bleibt, wird das Pflegegeld für diesen Tag nicht gekürzt und der Tag zählt auch nicht gegen die acht Wochen. Erst ab acht Stunden gilt der Tag als voller Tag Verhinderungspflege. Wie sich das bei Ihnen rechnet, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Bekommt meine Mutter dann weniger Pflegegeld?
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. An den Tagen, an denen die Verhinderungspflege beginnt und endet, gibt es das volle Pflegegeld. Was in Ihrem Fall genau herauskommt, rechnen wir Ihnen im Erstgespräch vor.
Ich habe ein schlechtes Gewissen, überhaupt eine Pause zu wollen.
Das hören wir fast bei jedem Erstgespräch. Die Verhinderungspflege existiert genau deshalb: Der Gesetzgeber hat sie geschaffen, damit pflegende Angehörige durchhalten können. Eine Pause ist kein Versagen, sondern der Grund, warum Ihre Mutter überhaupt zu Hause bleiben kann.
