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Behandlungspflege nach § 37 SGB V

Häusliche Krankenpflege in München – Pflege auf ärztliche Verordnung

Ihr Arzt hat häusliche Krankenpflege verordnet – oder Sie kommen gerade aus dem Krankenhaus und wissen nicht, wie es zu Hause weitergeht? Wir übernehmen die medizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause. Die Krankenkasse zahlt, ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Was ist häusliche Krankenpflege?

Wenn ein Arzt medizinische Pflege zu Hause anordnet, spricht man von häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V). Bezahlt wird sie von der Krankenkasse, nicht von der Pflegekasse – und dafür braucht es weder einen Pflegegrad noch einen Antrag bei der Pflegeversicherung. Es reicht die Verordnung vom Arzt.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in ganz München und im direkten Umland, so oft wie verordnet: einmal am Tag, dreimal am Tag oder nur zweimal die Woche.

Was wir auf Verordnung übernehmen

Behandlungspflege heißt: alles, was medizinisch notwendig ist und was sonst eine Praxis oder eine Klinik machen müsste.

Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Häusliche Krankenpflege bekommt jeder gesetzlich Versicherte, dem der Arzt sie verordnet.

Nach dem Krankenhaus: auch Grundpflege und Hauswirtschaft

Soll ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden, kann der Arzt mehr verordnen als nur die Behandlungspflege – nämlich zusätzlich Körperpflege, Hilfe beim Essen und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Krankenhausärzte dürfen bei der Entlassung direkt für bis zu sieben Tage verordnen. Das ist praktisch, wenn es schnell gehen muss – wir können am Entlassungstag anfangen.

So kommen Sie an die Verordnung

Die Erstverordnung gilt meist bis zu 14 Tage, danach folgt die Folgeverordnung. Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid, wenn eine neue fällig ist.

Was kostet Sie das?

Die Krankenkasse zahlt die Leistung. Für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung:

Der Unterschied zur Verhinderungspflege

Beides ist Pflege zu Hause – aber es sind zwei verschiedene Kassen und zwei verschiedene Töpfe. Sie können beides gleichzeitig nutzen.

In vielen Haushalten läuft beides nebeneinander: die Spritze morgens über die Verordnung, der freie Nachmittag der Tochter über die Verhinderungspflege. Sie müssen das nicht auseinanderhalten – sagen Sie uns, was gebraucht wird, wir klären, welche Kasse zuständig ist, und stellen die Anträge.

Häufige Fragen zur häuslichen Krankenpflege

Brauche ich einen Pflegegrad für häusliche Krankenpflege?

Nein. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V bekommt jeder gesetzlich Versicherte, dem ein Arzt sie verordnet – unabhängig vom Alter und unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Wer stellt die Verordnung aus?

Ihr Haus- oder Facharzt auf dem Formular 12. Bei einer Krankenhausentlassung darf auch der Klinikarzt verordnen, allerdings nur für bis zu sieben Tage – danach übernimmt der Hausarzt.

Was kostet mich die häusliche Krankenpflege?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Wie schnell können Sie nach einer Krankenhausentlassung anfangen?

In der Regel am Entlassungstag. Rufen Sie uns an, sobald der Entlassungstermin feststeht – dann ist alles vorbereitet, wenn Ihr Angehöriger nach Hause kommt.

Bekomme ich auch Hilfe im Haushalt?

Über die Verordnung nur dann, wenn es darum geht, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen – dann bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Sonst läuft Hauswirtschaft über die Pflegekasse, zum Beispiel über die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag.

Kann ich häusliche Krankenpflege und Verhinderungspflege gleichzeitig nutzen?

Ja. Die eine zahlt die Krankenkasse, die andere die Pflegekasse – die Budgets sind getrennt und rechnen sich nicht gegeneinander an.

In welchen Stadtteilen sind Sie unterwegs?

In ganz München und im direkten Umland. Rufen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen sofort, ob wir bei Ihnen fahren.

Alle Angaben nach dem Stand 2026. Wir sind Pflegedienst, keine Krankenkasse – verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Anspruch gibt Ihnen Ihre Krankenkasse. Gerne beraten wir Sie kostenlos.

Haben Sie eine Verordnung?

Ein Anruf reicht. Wir klären mit Ihnen und Ihrem Arzt, was gebraucht wird – kostenlos und unverbindlich.

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