Ambulanter Pflegedienst in München · 24-h-Rufbereitschaft im Notfall📞 089 2441 5082 · ✉ info@feuererpflege.de
Start › Ratgeber › Pflege zu Hause organisieren

Pflege zu Hause organisieren – die ersten Schritte für Angehörige

Manches muss sofort passieren, weil Fristen laufen. Anderes hat Zeit. Und einiges läuft weiter, auch wenn noch gar kein Pflegegrad da ist. Hier die Reihenfolge.

Es passiert selten angekündigt. Ein Sturz, ein Schlaganfall, ein Anruf aus der Klinik – und plötzlich steht die Frage im Raum, wie es zu Hause weitergehen soll. Die meisten Angehörigen haben in diesem Moment zwei Gefühle gleichzeitig: Sie wollen alles richtig machen, und sie wissen nicht, wo sie anfangen sollen.

Die gute Nachricht ist: Es gibt eine Reihenfolge. Manches muss sofort passieren, weil Fristen laufen. Anderes hat Zeit. Und einiges läuft weiter, auch wenn noch gar kein Pflegegrad da ist.

Was in den ersten Tagen wirklich zählt

  • Pflegegrad beantragen – heute, nicht nächste Woche. Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, rückwirkend.
  • Behandlungspflege läuft ohne Pflegegrad. Verbände, Spritzen, Medikamente zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.
  • Beim Arbeitgeber melden. Bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung sind möglich – und sie beschleunigen die Begutachtung.
  • Umbauten erst nach Bewilligung beginnen. Wer vorher loslegt, verliert den Zuschuss.

Schritt 1: Erst schauen, dann handeln

Bevor Sie irgendwo anrufen, verschaffen Sie sich einen Überblick. Nehmen Sie sich einen Block und gehen Sie einen normalen Tag durch – vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. Wobei braucht Ihr Angehöriger Hilfe, und wie oft?

  • Aufstehen, Hinsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppe
  • Waschen, Duschen, Zähne, Anziehen
  • Toilettengang, Inkontinenz
  • Essen zubereiten, Essen und Trinken
  • Medikamente: Werden sie zuverlässig genommen?
  • Einkaufen, Wäsche, Wohnung sauber halten
  • Was ist nachts los?

Diese Liste hat zwei Zwecke. Sie zeigt Ihnen, was Sie selbst leisten können und was nicht. Und sie ist später die Grundlage für die Begutachtung – deshalb ruhig aufheben und weiterführen.

Schritt 2: Den Pflegegrad beantragen

Das ist der eine Schritt, der keinen Aufschub verträgt. Der Antrag ist formlos: ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, die bei Ihrer Krankenkasse sitzt. Das Datum zählt, denn Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Wer drei Wochen wartet, weil er erst alle Unterlagen zusammensuchen will, verschenkt unter Umständen einen ganzen Monat Pflegegeld.

Wie der Antrag abläuft, was der Gutachter bewertet und wie Sie sich vorbereiten, haben wir ausführlich aufgeschrieben: Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt.

Schritt 3: Was sofort geht, auch ohne Pflegegrad

Zwischen Antrag und Bescheid liegen oft mehrere Wochen. In dieser Zeit stehen Sie nicht ohne Hilfe da – die Leistungen kommen nur aus einem anderen Topf.

1

Behandlungspflege

Verbandwechsel, Injektionen, Blutzucker, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe. Ärztliche Verordnung, Krankenkasse zahlt, kein Pflegegrad nötig.

2

Unterstützungspflege

Körperpflege und Hauswirtschaft nach § 37 Abs. 1a SGB V – ebenfalls über die Krankenkasse und ebenfalls ohne Pflegegrad, wenn eine schwere Krankheit vorliegt.

3

Entlassmanagement

Kommt jemand aus der Klinik, darf das Krankenhaus die häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage selbst verordnen. Danach übernimmt der Hausarzt.

Mehr dazu steht auf unserer Seite zur häuslichen Krankenpflege auf Verordnung und in unserem Beitrag zu den Münchner Krankenhäusern und der Zeit nach der Entlassung.

Schritt 4: Einen Pflegedienst einbinden

Das Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Es findet bei Ihnen zu Hause statt und dauert etwa eine Stunde. Sinnvoll ist es, wenn die pflegebedürftige Person dabei ist – es geht schließlich um ihren Alltag.

Was in diesem Gespräch geklärt wird:

  • Was ist konkret nötig, und was davon können Angehörige selbst übernehmen?
  • Zu welchen Uhrzeiten kommen wir – und passt das zum Tagesablauf?
  • Welche Leistungen zahlt welcher Kostenträger, und was bleibt als Eigenanteil?
  • Was passiert nachts und am Wochenende?
  • Wer ist die feste Ansprechperson?

Fragen Sie ruhig nach dem Eigenanteil, und lassen Sie sich eine Zahl nennen. Ein seriöser Dienst kann Ihnen nach dem Gespräch sagen, womit Sie im Monat rechnen müssen. Wie sich diese Zahl zusammensetzt, steht in unserem Beitrag Was kostet ein Pflegedienst in München?.

Schritt 5: Das Geld – was ab wann fließt

Sobald der Pflegegrad da ist, stehen diese Beträge monatlich zur Verfügung:

PflegegradPflegegeld
Angehörige pflegen
Pflegesachleistung
Pflegedienst kommt
Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1––131 €
Pflegegrad 2347 €796 €131 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €131 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €131 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €131 €

Die Beträge sind 2026 unverändert gegenüber 2025; die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich nicht aus – als Kombinationsleistung lassen sie sich mischen. Wer die Sachleistung nur zur Hälfte ausschöpft, bekommt die Hälfte des Pflegegeldes zusätzlich ausgezahlt.

Dazu kommen zwei Beträge, die viele Familien Jahr für Jahr liegen lassen:

  • Entlastungsbetrag, 131 € im Monat – schon ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Mehr dazu: Entlastungsbetrag 131 €.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis 42 € im Monat – Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Ein kurzer Antrag bei der Pflegekasse genügt, danach läuft es meist automatisch.

Schritt 6: Die Wohnung anpassen

Die meisten Stürze passieren nicht draußen, sondern im Bad und auf dem Weg dorthin. Oft reichen Kleinigkeiten: ein Haltegriff neben der Toilette, ein Duschhocker, rutschfeste Matten, Teppichkanten weg, Nachtlicht im Flur.

Für größere Umbauten – bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift – zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, ab Pflegegrad 1. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen im Haushalt, kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro erhöhen. Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich, ist ein erneuter Zuschuss möglich.

Erst der Antrag, dann der Handwerker

Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt sein. Wer den Umbau schon begonnen oder bezahlt hat, bekommt in aller Regel nichts mehr. Holen Sie einen Kostenvoranschlag, reichen Sie ihn ein und warten Sie die Bewilligung ab.

Schritt 7: An die eigene Kraft denken

Pflege ist ein Marathon. Wer in den ersten Wochen alles allein stemmt, hält im dritten Monat nicht mehr durch – das ist keine Schwäche, sondern Statistik. Planen Sie Ihre Entlastung von Anfang an mit ein, nicht erst, wenn nichts mehr geht.

Wenn Sie berufstätig sindWas möglich ist
Akute SituationBis zu zehn Arbeitstage Freistellung je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr, mit Pflegeunterstützungsgeld von rund 90 Prozent des Nettoverdienstausfalls (§ 2 PflegeZG, § 44a SGB XI)
PflegezeitBis zu sechs Monate unbezahlte Freistellung in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten
FamilienpflegezeitBis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten

Wichtig für die Praxis: Wenn Sie dem Arbeitgeber Pflegezeit ankündigen, muss die Begutachtung deutlich schneller stattfinden – innerhalb von zehn Arbeitstagen, im Krankenhaus sogar innerhalb von fünf. Sagen Sie das der Pflegekasse gleich beim Antrag.

Dazu kommen die Leistungen, die Ihnen freie Stunden verschaffen: der Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung, die Verhinderungspflege mit einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, und – wenn es rund um die Uhr sein muss – eine 24-Stunden-Betreuung.

Ein realistischer Zeitplan

WannWas
Tag 1Pflegegrad beantragen. Beim Arbeitgeber melden, wenn Sie Freistellung brauchen. Bei Entlassung aus der Klinik: Sozialdienst ansprechen.
Erste WochePflegetagebuch beginnen. Verordnung für Behandlungspflege beim Hausarzt holen. Erstgespräch mit dem Pflegedienst.
Zweite bis fünfte WocheBegutachtungstermin. Pflegehilfsmittel beantragen. Stolperfallen beseitigen, Haltegriffe montieren.
Nach dem BescheidGutachten prüfen, notfalls Widerspruch innerhalb eines Monats. Leistungen einteilen, Entlastungsbetrag aktivieren.
Nach drei MonatenEhrlich nachrechnen: Reicht die Entlastung? Wenn nicht, jetzt nachsteuern – nicht erst nach einem Jahr.

Häufige Fragen

Wie schnell kann ein Pflegedienst anfangen?

Wenn eine Verordnung vorliegt, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen, bei Entlassungen aus der Klinik oft noch am selben Tag. Entscheidend ist, dass Sie früh anrufen – am besten, sobald der Entlasstermin feststeht, nicht erst wenn der Patient schon zu Hause ist.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Geht trotzdem schon etwas?

Ja. Medizinische Leistungen laufen über eine ärztliche Verordnung und die Krankenkasse – dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad. Auch die Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V, die Körperpflege und Hauswirtschaft abdeckt, gibt es ohne Pflegegrad, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt.

Können Angehörige weiter pflegen und trotzdem einen Dienst dazunehmen?

Das ist sogar der häufigste Fall. Über die Kombinationsleistung teilen Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig auf. Typisch ist: Der Dienst kommt morgens für die Grundpflege, alles Weitere macht die Familie. Ein Teil des Pflegegeldes wird dann weiter ausgezahlt.

Was kostet uns das am Ende?

Bei der Behandlungspflege fallen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung an, bei einer Zuzahlungsbefreiung nichts. Bei der Pflegesachleistung zahlt die Pflegekasse bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades; was darüber hinausgeht, ist Eigenanteil. Die Zahlen im Einzelnen stehen in unserem Beitrag zu den Kosten eines Pflegedienstes.

Wer hilft uns unabhängig und kostenlos weiter?

Die Alten- und Service-Zentren der Stadt München beraten kostenlos und wohnortnah, ebenso die Pflegestützpunkte. Für Menschen mit Behinderung ist die EUTB – die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – die richtige Adresse. Welche Stelle für Ihren Stadtbezirk zuständig ist, sagen wir Ihnen gern am Telefon.

Reicht ein Haltegriff, oder brauchen wir gleich einen großen Umbau?

Fangen Sie klein an. Haltegriffe, Duschhocker, rutschfeste Matten und ein Nachtlicht kosten wenig und verhindern die meisten Stürze. Große Umbauten sind sinnvoll, wenn absehbar ist, dass sie über Jahre gebraucht werden – dann aber unbedingt erst den Zuschuss beantragen.

Was, wenn wir das alles nicht schaffen?

Dann sagen Sie es früh. Es gibt mehr Zwischenstufen, als die meisten kennen: stundenweise Betreuung über den Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege für ein paar Tage Urlaub, Tagespflege, eine 24-Stunden-Betreuungskraft. Der Wechsel ins Heim ist selten die einzige Alternative – und fast nie die erste.

Sie müssen das nicht allein sortieren

Wir schauen mit Ihnen, was zuerst dran ist – und übernehmen die Anträge. Kostenlos und unverbindlich.

089 2441 5082 Rückruf anfordern

Weiterlesen: Pflegegrad beantragen · Was kostet ein Pflegedienst? · Entlastungsbetrag 131 € · Alle Leistungen

Rechtsgrundlagen und Stand: § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 38 SGB XI (Kombinationsleistung), § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen), § 44a SGB XI und § 2 PflegeZG (Pflegeunterstützungsgeld), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 37 Abs. 1a SGB V (Unterstützungspflege), § 18a Abs. 5 und 6 SGB XI (verkürzte Begutachtungsfristen). Beträge Stand 2026, unverändert gegenüber 2025. Quellen: sozialgesetzbuch-sgb.de, betanet.de, bundesgesundheitsministerium.de, abgerufen am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Fragen zur Pflege in München?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Beratung 📞 089 2441 5082

← Zurück zum Ratgeber

📞 Anrufen