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Ambulanter Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung?

Was beide wirklich leisten dürfen, was sie kosten – und warum die Frage in der Praxis meistens falsch gestellt ist.

Wenn zu Hause plötzlich mehr Hilfe nötig ist, stehen Angehörige oft vor genau dieser Entscheidung. Reicht ein Pflegedienst, der zweimal am Tag kommt? Oder braucht es jemanden, der rund um die Uhr da ist?

Die ehrliche Antwort vorweg: Für viele Familien ist es kein Entweder-oder. Die beiden Angebote überschneiden sich weniger, als man denkt – und ergänzen sich mehr, als die meisten wissen. Der Grund dafür ist rechtlicher Natur, und er ist wichtig genug, dass wir ihn gleich zu Beginn nennen.

Der Punkt, den fast niemand vorher weiß

Eine Betreuungskraft in der 24-Stunden-Betreuung ist keine examinierte Pflegefachkraft. Sie darf keine Spritzen setzen, keine Wunden versorgen, keine Medikamente stellen und keine Kompressionsstrümpfe im Sinne der Behandlungspflege anziehen. Diese Leistungen sind Fachkräften vorbehalten und laufen über eine ärztliche Verordnung. Wer beides braucht – Anwesenheit und medizinische Versorgung – braucht beides.

Was jeder von beiden leistet

Ambulanter Pflegedienst
  • Behandlungspflege auf Verordnung: Verbände, Injektionen, Medikamentengabe, Blutzucker, Kompression
  • Grundpflege: Waschen, Anziehen, Lagern, Hilfe beim Essen
  • Betreuung und Hauswirtschaft
  • Examinierte Fachkräfte, Qualitätsprüfung durch den MD
  • Abrechnung direkt mit Pflege- und Krankenkasse

Nicht dabei: dauerhafte Anwesenheit. Der Dienst kommt zu festen Zeiten, zwischendurch ist niemand da.

24-Stunden-Betreuung
  • Anwesenheit im Haushalt, auch nachts erreichbar
  • Hilfe im Alltag: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Haushalt
  • Begleitung zu Terminen und Spaziergängen
  • Gesellschaft und Ansprache – oft das Entscheidende bei Demenz
  • Unterstützung bei einfacher Körperpflege

Nicht dabei: alles Medizinische. Und: „24 Stunden" heißt nicht 24 Arbeitsstunden – dazu unten mehr.

AufgabePflegedienst24-Stunden-Betreuung
Verbandwechsel, Injektionenjanein
Medikamente stellen und verabreichenjanein
Kompressionsstrümpfe auf Verordnungjanein
Waschen, Anziehen, Toilettengangjaeingeschränkt
Kochen, Einkaufen, Haushaltjaja
Nachts jemand im Hausneinja
Aufsicht bei Weglauftendenzneinja
Abrechnung über die Krankenkassejanein

Was es kostet

Beim Pflegedienst zahlen die Kassen den Großteil, oft bleibt gar kein Eigenanteil. Bei der 24-Stunden-Betreuung ist es umgekehrt: Sie zahlen selbst, und die Kassenleistungen mildern den Betrag ab.

ModellMarktübliche Spanne im Monat
Ambulanter Pflegedienst, 1× täglichmeist 0 € Eigenanteil ab PG 2
Ambulanter Pflegedienst, 2× täglichca. 300–600 € Eigenanteil
24-Stunden-Betreuung, Entsendemodell2.790–3.200 €
24-Stunden-Betreuung, feste Anstellung3.500–5.000 €
Deutsche Pflegefachkraft in Vollzeitbis 8.000 €

Marktübliche Spannen, keine Angebote. Was unsere 24-Stunden-Betreuung im Einzelfall kostet, hängt vom Betreuungsbedarf ab – die Zahl bekommen Sie im kostenlosen Beratungsgespräch, schriftlich. Sie können Ihren Bedarf auch in wenigen Schritten online schildern, dann melden wir uns mit einem konkreten Vorschlag.

Warum sich beides gut kombinieren lässt

Die Pflegesachleistung – also das monatliche Budget der Pflegekasse für den Pflegedienst – kann für eine Betreuungskraft aus einer Vermittlung nicht verwendet werden. Sie steht Ihnen also weiterhin voll zur Verfügung, wenn Sie zusätzlich einen Pflegedienst holen.

Umgekehrt lassen sich Pflegegeld (347 bis 990 € je nach Pflegegrad), der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € im Jahr für die Betreuung einsetzen. Beide Töpfe schließen sich also nicht aus – sie greifen ineinander.

Rechtlich sauber – worauf Sie achten müssen

Der Begriff „24-Stunden-Betreuung" ist eine Beschreibung der Anwesenheit, nicht der Arbeitszeit. Rechtlich darf niemand 24 Stunden am Tag arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Privathaushalt.

Entscheidend ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021 (5 AZR 505/20): Auch Bereitschaftszeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten. Also auch die Nacht, in der die Betreuungskraft schläft, aber jederzeit einsatzbereit sein muss. Angebote, die deutlich unter den oben genannten Spannen liegen, rechnen diese Zeiten in aller Regel nicht ab – und das Haftungsrisiko landet bei der Familie, wenn nachgefordert wird.

Fragen Sie deshalb konkret nach:

  • Bei wem ist die Betreuungskraft angestellt – bei einer ausländischen Firma, bei Ihnen als Familie, oder beim deutschen Anbieter?
  • Liegt eine A1-Bescheinigung vor, wenn entsandt wird?
  • Wie sind Arbeits- und Bereitschaftszeiten im Vertrag geregelt?
  • Was passiert bei Krankheit oder Urlaub – gibt es eine Vertretung, und kostet die extra?
  • Wer ist im Zweifel Ihr Ansprechpartner in Deutschland?

Bei uns sind die Betreuungskräfte fest angestellt – nicht bei Ihnen als Familie und nicht bei einer Vermittlungsfirma im Ausland. Damit liegt das Arbeitgeberrisiko bei uns, nicht bei Ihnen.

Wann passt was?

Eher Pflegedienst

  • Medizinische Versorgung steht im Vordergrund
  • Angehörige sind tagsüber da
  • Hilfe zu festen Zeiten reicht
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, zeitlich begrenzt
  • Das Budget soll geschont werden

Eher 24-Stunden-Betreuung

  • Die Person kann nicht mehr allein bleiben
  • Demenz mit Weglauftendenz oder nächtlicher Unruhe
  • Hohe Sturzgefahr
  • Keine Angehörigen in der Nähe
  • Der Umzug ins Heim soll vermieden werden

Beides zusammen

  • Rund-um-die-Uhr-Bedarf und Verbände, Spritzen oder Medikamente
  • Wundversorgung bei Bettlägerigkeit
  • Diabetes mit täglicher Insulingabe
  • Palliative Situationen
  • Wenn die Sachleistung sonst ungenutzt verfällt

Häufige Fragen

Kann ich Pflegedienst und 24-Stunden-Betreuung gleichzeitig haben?

Ja, und in vielen Fällen ist genau das die richtige Lösung. Die Betreuungskraft ist rund um die Uhr da, der Pflegedienst kommt für die medizinischen Leistungen. Beides wird aus unterschiedlichen Töpfen finanziert und behindert sich nicht gegenseitig.

Darf die Betreuungskraft wirklich keine Medikamente geben?

Das Stellen und Verabreichen von Medikamenten im Rahmen der Behandlungspflege ist eine ärztlich verordnete Leistung und examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. Was eine Betreuungskraft tun darf, ist an eine bereits gestellte Wochenbox erinnern. Alles, was darüber hinausgeht, gehört in fachliche Hände.

Bekomme ich Pflegegeld weiter, wenn eine Betreuungskraft da ist?

Ja. Pflegegeld wird für die selbst organisierte Pflege gezahlt und kann frei verwendet werden, auch für die Betreuungskraft. Wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt und Sachleistungen abrechnet, verringert sich das Pflegegeld anteilig – man nennt das Kombinationsleistung.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?

Bei einem seriösen Anbieter ist die Vertretung Teil des Vertrags. Lassen Sie sich das ausdrücklich bestätigen und fragen Sie nach, wie schnell Ersatz da ist und ob dafür zusätzliche Kosten entstehen. Bei uns ist die Vertretung bei Krankheit und Urlaub eingeschlossen.

Ist ein Heimplatz nicht günstiger?

Rechnen Sie es durch, bevor Sie das annehmen. Die Eigenanteile in bayerischen Pflegeheimen liegen im ersten Jahr häufig auf ähnlichem Niveau wie eine 24-Stunden-Betreuung – teils darüber. Der Unterschied liegt weniger im Preis als darin, wo jemand lebt.

Ab welchem Pflegegrad lohnt sich eine 24-Stunden-Betreuung?

Es gibt keine Grenze, ab der es sich rechnerisch lohnt – die Frage ist, ob die Person allein bleiben kann. Es gibt Menschen mit Pflegegrad 2 und beginnender Demenz, die keine Minute allein sein sollten, und Menschen mit Pflegegrad 4, die tagsüber gut zurechtkommen. Entscheidend ist der Alltag, nicht die Ziffer im Bescheid.

Können Sie uns beides aus einer Hand anbieten?

Ja. Wir sind zugelassener ambulanter Pflegedienst in München und vermitteln zugleich 24-Stunden-Betreuung mit fest angestellten, deutschsprachigen Kräften. Sie haben dadurch einen Ansprechpartner statt zwei, und die Abstimmung zwischen Betreuung und Pflege läuft intern.

Unsicher, was in Ihrem Fall passt?

Ein Anruf reicht. Wir schauen uns die Situation an und sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist – auch wenn das weniger ist, als Sie dachten.

089 2441 5082 Zur 24-Stunden-Betreuung

Mehr dazu: Was kostet ein Pflegedienst? · Behandlungspflege · Verhinderungspflege · Demenzbetreuung

Quellen und Stand: Kostenspannen nach pflege.net, abgerufen am 9. September 2026. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20 (Mindestlohn für Bereitschaftszeit). Leistungsbeträge der Pflegekasse nach betanet und pflege.de, Stand 2026. Rechtsgrundlagen: § 36, § 37, § 39, § 42, § 45b SGB XI, § 37 SGB V, Arbeitszeitgesetz. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

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