Der Antrag ist formlos, die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit, und bewertet wird nicht die Krankheit, sondern die Selbstständigkeit. Hier steht, worauf es bei jedem Schritt ankommt.
Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allem, was die Pflegekasse zahlt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Zuschüsse für den Umbau. Ohne Pflegegrad gibt es davon nichts. Deshalb ist der Antrag der erste Schritt – und er ist einfacher, als die meisten denken.
Was viele nicht wissen: Sie müssen kein Formular ausfüllen, um anzufangen. Ein Satz genügt. Und die Pflegekasse steht dabei unter Zeitdruck, nicht Sie.
Zuständig ist Ihre Pflegekasse. Die sitzt bei Ihrer Krankenkasse: Wer bei der AOK versichert ist, wendet sich an die AOK-Pflegekasse, wer bei der Barmer ist, an die Barmer-Pflegekasse. Sie müssen also nichts suchen.
Rufen Sie an oder schreiben Sie. Mehr als dieser Satz ist nicht nötig:
„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]."
Danach schickt Ihnen die Kasse ihre Formulare. Die füllen Sie in Ruhe aus – der Antrag gilt trotzdem ab dem Tag Ihres Anrufs oder Briefs. Genau deshalb lohnt es sich, den Antrag zu stellen, bevor alle Unterlagen beisammen sind. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit des Anrufs oder schicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben.
Den Antrag muss nicht die pflegebedürftige Person selbst stellen. Auch Angehörige mit Vollmacht, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer oder Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht können das übernehmen. Wenn nichts davon vorliegt, geht es trotzdem – die Kasse braucht dann eine Unterschrift der versicherten Person auf ihren Formularen.
Die Fristen stehen im Gesetz, und sie sind schärfer, als viele Angehörige annehmen.
| Situation | Frist |
|---|---|
| Normalfall | Entscheidung der Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang |
| Im Krankenhaus, in der Reha, im Hospiz oder in der ambulanten Palliativversorgung – oder wenn dem Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt wurde | Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag |
| Zu Hause, wenn dem Arbeitgeber Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt wurde | Begutachtung innerhalb von zehn Arbeitstagen |
Hält die Kasse die 25 Arbeitstage nicht ein, muss sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung zahlen – ohne dass Sie das gesondert beantragen müssen. Das gilt nicht, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu verantworten hat, etwa weil ein Termin an Ihnen scheitert, und nicht bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2.
Die verkürzten Fristen greifen nur, wenn die Kasse davon weiß. Sagen Sie also gleich beim Antrag dazu, wenn jemand im Krankenhaus liegt oder wenn Sie beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt haben.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einem Hausbesuch. Der Termin dauert meist eine Stunde bis anderthalb. Was in dieser Stunde gesagt wird, entscheidet über den Pflegegrad – und damit über mehrere hundert Euro im Monat.
Führen Sie ein bis zwei Wochen vorher ein einfaches Tagebuch. Kein Formular nötig, ein Notizheft reicht. Schreiben Sie auf:
Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist bei Demenz der wichtigste überhaupt.
Fast alle Menschen reißen sich beim Gutachtertermin zusammen. Sie stehen auf, obwohl es weh tut, und sagen „geht schon". Danach steht im Gutachten, dass es geht. Sprechen Sie vorher darüber: Es geht nicht um Stolz, sondern um Geld. Beschreiben Sie den Durchschnittstag, nicht den besten. Und sagen Sie es beim Termin ruhig laut, wenn etwas anders dargestellt wird, als es ist.
Nehmen Sie sich Zeit für den Termin und sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person dabei ist – jemand, der den Alltag wirklich kennt. Zwei Menschen erinnern sich an mehr als einer.
Bewertet wird nicht, wie krank jemand ist, sondern wie selbstständig. Die Gutachterin geht sechs Bereiche durch und vergibt Punkte. Die Bereiche zählen unterschiedlich stark:
| Modul | Gewicht | Worum es geht |
|---|---|---|
| 1 · Mobilität | 10 % | Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen |
| 2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % Es zählt nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 | Örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Verstehen |
| 3 · Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste, Weglauftendenz, Wahnvorstellungen | |
| 4 · Selbstversorgung | 40 % | Waschen, Zähne, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette, Umgang mit Inkontinenz |
| 5 · Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % | Medikamente, Injektionen, Verbände, Arztbesuche, Prothesen, Absaugen |
| 6 · Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte | 15 % | Tagesablauf planen, sich beschäftigen, Kontakt halten, Ruhen und Schlafen |
Modul 4 wiegt mit 40 Prozent am schwersten – die ganz alltäglichen Dinge also. Modul 2 und 3 werden zusammen betrachtet, und nur der höhere der beiden Werte fließt ein. Das ist der Grund, warum Menschen mit Demenz oft einen höheren Pflegegrad bekommen, als Angehörige zunächst erwarten.
Aus den gewichteten Punkten der sechs Module wird ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 gebildet. Daraus ergibt sich der Pflegegrad:
| Punkte | Pflegegrad | Bedeutung |
|---|---|---|
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege |
Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Welche Leistungen bei welchem Grad zustehen, steht in unserem Pflegegrad-Ratgeber – dort sind auch die aktuellen Beträge für 2026 aufgeführt.
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und empfiehlt einen Pflegegrad. Entscheiden tut die Pflegekasse. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid – und das Gutachten liegt bei, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben. Falls es fehlt, fordern Sie es an; Sie haben ein Recht darauf.
Lesen Sie das Gutachten wirklich durch. Es zeigt Modul für Modul, wie viele Punkte vergeben wurden. Nur so sehen Sie, wo etwas zu niedrig eingeschätzt wurde – und genau darauf stützt sich ein erfolgreicher Widerspruch.
Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Wenn zwischen Antrag und Bescheid drei Monate liegen, wird Pflegegeld für diese drei Monate nachgezahlt.
Etwa jeder dritte Widerspruch führt zu einer Änderung. Es lohnt sich also.
Hat sich der Zustand seit der Begutachtung verschlechtert, ist ein Höherstufungsantrag der bessere Weg als ein Widerspruch. Der ist jederzeit möglich und wieder formlos.
Nichts. Weder der Antrag noch die Begutachtung noch der Widerspruch kosten Sie etwas. Auch unsere Unterstützung dabei ist kostenlos.
Im Normalfall bis zu 25 Arbeitstage vom Antrag bis zur Entscheidung – also gut fünf Wochen. Liegt jemand im Krankenhaus oder wurde beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt, muss die Begutachtung schon nach fünf beziehungsweise zehn Arbeitstagen stattfinden. In der Praxis geht es oft schneller, wenn Sie beim Antrag deutlich machen, dass es eilt.
Für die Behandlungspflege nicht. Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe und ähnliche medizinische Leistungen laufen über eine ärztliche Verordnung und werden von der Krankenkasse bezahlt – siehe häusliche Krankenpflege auf Verordnung. Einen Pflegegrad brauchen Sie erst für Grundpflege und Betreuung über die Pflegekasse.
Ja, aber tun Sie es nur, wenn es sein muss. Jede Verschiebung, die Sie verursachen, hält die 25-Tage-Frist an – die 70 Euro pro Woche entfallen dann. Wichtiger ist ohnehin, dass eine vertraute Person dabei sein kann.
Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Sprechen Sie vorher darüber und legen Sie das Pflegetagebuch offen auf den Tisch. Sie dürfen beim Termin auch widersprechen, wenn etwas anders dargestellt wird – höflich, aber deutlich. Der Gutachter ist darauf eingestellt.
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen. Die Pflegesachleistung rechnet ein Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Beides lässt sich kombinieren – die sogenannte Kombinationsleistung. Wer zum Beispiel die Hälfte der Sachleistung nutzt, bekommt die Hälfte des Pflegegeldes zusätzlich.
Ja, und das ist der Regelfall bei uns. Wir gehen mit Ihnen durch, was ins Pflegetagebuch gehört, bereiten den Termin vor und schauen uns anschließend das Gutachten an. Wenn es zu niedrig ausgefallen ist, formulieren wir mit Ihnen den Widerspruch. Das kostet Sie nichts.
Von der Antragstellung über die Vorbereitung auf die Begutachtung bis zum Widerspruch – kostenlos und unverbindlich.
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