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Pflegegrad beantragen – so gehen Sie Schritt für Schritt vor

Der Antrag ist formlos, die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit, und bewertet wird nicht die Krankheit, sondern die Selbstständigkeit. Hier steht, worauf es bei jedem Schritt ankommt.

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allem, was die Pflegekasse zahlt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Zuschüsse für den Umbau. Ohne Pflegegrad gibt es davon nichts. Deshalb ist der Antrag der erste Schritt – und er ist einfacher, als die meisten denken.

Was viele nicht wissen: Sie müssen kein Formular ausfüllen, um anzufangen. Ein Satz genügt. Und die Pflegekasse steht dabei unter Zeitdruck, nicht Sie.

Das Wichtigste vorab

  • Der Antrag ist formlos – ein Anruf oder zwei Zeilen reichen. Das Datum entscheidet, denn Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.
  • Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Versäumt sie das, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche.
  • Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte. Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad.
  • Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – auch der geht zunächst formlos.

Schritt 1: Der Antrag – ein Satz genügt

Zuständig ist Ihre Pflegekasse. Die sitzt bei Ihrer Krankenkasse: Wer bei der AOK versichert ist, wendet sich an die AOK-Pflegekasse, wer bei der Barmer ist, an die Barmer-Pflegekasse. Sie müssen also nichts suchen.

Rufen Sie an oder schreiben Sie. Mehr als dieser Satz ist nicht nötig:

„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]."

Danach schickt Ihnen die Kasse ihre Formulare. Die füllen Sie in Ruhe aus – der Antrag gilt trotzdem ab dem Tag Ihres Anrufs oder Briefs. Genau deshalb lohnt es sich, den Antrag zu stellen, bevor alle Unterlagen beisammen sind. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit des Anrufs oder schicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben.

Den Antrag muss nicht die pflegebedürftige Person selbst stellen. Auch Angehörige mit Vollmacht, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer oder Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht können das übernehmen. Wenn nichts davon vorliegt, geht es trotzdem – die Kasse braucht dann eine Unterschrift der versicherten Person auf ihren Formularen.

Wie lange die Pflegekasse Zeit hat

Die Fristen stehen im Gesetz, und sie sind schärfer, als viele Angehörige annehmen.

SituationFrist
NormalfallEntscheidung der Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang
Im Krankenhaus, in der Reha, im Hospiz oder in der ambulanten Palliativversorgung – oder wenn dem Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt wurdeBegutachtung spätestens am fünften Arbeitstag
Zu Hause, wenn dem Arbeitgeber Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt wurdeBegutachtung innerhalb von zehn Arbeitstagen

Hält die Kasse die 25 Arbeitstage nicht ein, muss sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung zahlen – ohne dass Sie das gesondert beantragen müssen. Das gilt nicht, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu verantworten hat, etwa weil ein Termin an Ihnen scheitert, und nicht bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2.

Die verkürzten Fristen greifen nur, wenn die Kasse davon weiß. Sagen Sie also gleich beim Antrag dazu, wenn jemand im Krankenhaus liegt oder wenn Sie beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt haben.

Schritt 2: Die Begutachtung vorbereiten

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einem Hausbesuch. Der Termin dauert meist eine Stunde bis anderthalb. Was in dieser Stunde gesagt wird, entscheidet über den Pflegegrad – und damit über mehrere hundert Euro im Monat.

Das Pflegetagebuch

Führen Sie ein bis zwei Wochen vorher ein einfaches Tagebuch. Kein Formular nötig, ein Notizheft reicht. Schreiben Sie auf:

  • Wobei genau Hilfe nötig war – Waschen, Anziehen, Toilettengang, Essen, Aufstehen, Treppe
  • Wie oft am Tag und zu welcher Uhrzeit
  • Wie lange es gedauert hat
  • Was nachts passiert ist – Aufstehen, Rufen, Umlagern, Inkontinenz
  • Was jemand nicht mehr von allein tut, obwohl er es könnte: Medikamente vergessen, den Herd anlassen, den Weg nach Hause nicht finden

Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist bei Demenz der wichtigste überhaupt.

Unterlagen bereitlegen

  • Aktuelle Medikamentenliste
  • Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Entlassungsberichte
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Liste der Hilfsmittel, die schon da sind – Rollator, Pflegebett, Hausnotruf
  • Namen und Nummern der behandelnden Ärztinnen und Ärzte

Der häufigste Fehler

Fast alle Menschen reißen sich beim Gutachtertermin zusammen. Sie stehen auf, obwohl es weh tut, und sagen „geht schon". Danach steht im Gutachten, dass es geht. Sprechen Sie vorher darüber: Es geht nicht um Stolz, sondern um Geld. Beschreiben Sie den Durchschnittstag, nicht den besten. Und sagen Sie es beim Termin ruhig laut, wenn etwas anders dargestellt wird, als es ist.

Nehmen Sie sich Zeit für den Termin und sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person dabei ist – jemand, der den Alltag wirklich kennt. Zwei Menschen erinnern sich an mehr als einer.

Schritt 3: Der Termin – die sechs Module

Bewertet wird nicht, wie krank jemand ist, sondern wie selbstständig. Die Gutachterin geht sechs Bereiche durch und vergibt Punkte. Die Bereiche zählen unterschiedlich stark:

ModulGewichtWorum es geht
1 · Mobilität10 %Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen
2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
Es zählt nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3
Örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Verstehen
3 · Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenNächtliche Unruhe, Aggression, Ängste, Weglauftendenz, Wahnvorstellungen
4 · Selbstversorgung40 %Waschen, Zähne, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette, Umgang mit Inkontinenz
5 · Umgang mit Krankheit und Therapie20 %Medikamente, Injektionen, Verbände, Arztbesuche, Prothesen, Absaugen
6 · Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte15 %Tagesablauf planen, sich beschäftigen, Kontakt halten, Ruhen und Schlafen

Modul 4 wiegt mit 40 Prozent am schwersten – die ganz alltäglichen Dinge also. Modul 2 und 3 werden zusammen betrachtet, und nur der höhere der beiden Werte fließt ein. Das ist der Grund, warum Menschen mit Demenz oft einen höheren Pflegegrad bekommen, als Angehörige zunächst erwarten.

Von Punkten zum Pflegegrad

Aus den gewichteten Punkten der sechs Module wird ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 gebildet. Daraus ergibt sich der Pflegegrad:

PunktePflegegradBedeutung
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
70 bis unter 90Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
90 bis 100Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Welche Leistungen bei welchem Grad zustehen, steht in unserem Pflegegrad-Ratgeber – dort sind auch die aktuellen Beträge für 2026 aufgeführt.

Schritt 4: Der Bescheid

Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und empfiehlt einen Pflegegrad. Entscheiden tut die Pflegekasse. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid – und das Gutachten liegt bei, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben. Falls es fehlt, fordern Sie es an; Sie haben ein Recht darauf.

Lesen Sie das Gutachten wirklich durch. Es zeigt Modul für Modul, wie viele Punkte vergeben wurden. Nur so sehen Sie, wo etwas zu niedrig eingeschätzt wurde – und genau darauf stützt sich ein erfolgreicher Widerspruch.

Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Wenn zwischen Antrag und Bescheid drei Monate liegen, wird Pflegegeld für diese drei Monate nachgezahlt.

Wenn der Bescheid nicht passt

Etwa jeder dritte Widerspruch führt zu einer Änderung. Es lohnt sich also.

  1. Frist beachten: Ein Monat ab Zugang des Bescheids. Diese Frist ist hart.
  2. Zuerst formlos widersprechen: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Eine Begründung reiche ich nach." Damit ist die Frist gewahrt.
  3. Dann begründen: Gehen Sie das Gutachten Punkt für Punkt durch und schreiben Sie konkret, was nicht stimmt – mit Beispielen aus dem Alltag, nicht mit allgemeinen Formulierungen.
  4. Belege beilegen: Pflegetagebuch, aktuelle Arztberichte, Stellungnahme des Hausarztes.

Hat sich der Zustand seit der Begutachtung verschlechtert, ist ein Höherstufungsantrag der bessere Weg als ein Widerspruch. Der ist jederzeit möglich und wieder formlos.

Häufige Fragen

Was kostet der Antrag?

Nichts. Weder der Antrag noch die Begutachtung noch der Widerspruch kosten Sie etwas. Auch unsere Unterstützung dabei ist kostenlos.

Wie lange dauert es insgesamt?

Im Normalfall bis zu 25 Arbeitstage vom Antrag bis zur Entscheidung – also gut fünf Wochen. Liegt jemand im Krankenhaus oder wurde beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt, muss die Begutachtung schon nach fünf beziehungsweise zehn Arbeitstagen stattfinden. In der Praxis geht es oft schneller, wenn Sie beim Antrag deutlich machen, dass es eilt.

Brauche ich einen Pflegegrad, damit ein Pflegedienst kommen darf?

Für die Behandlungspflege nicht. Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe und ähnliche medizinische Leistungen laufen über eine ärztliche Verordnung und werden von der Krankenkasse bezahlt – siehe häusliche Krankenpflege auf Verordnung. Einen Pflegegrad brauchen Sie erst für Grundpflege und Betreuung über die Pflegekasse.

Kann ich den Termin verschieben?

Ja, aber tun Sie es nur, wenn es sein muss. Jede Verschiebung, die Sie verursachen, hält die 25-Tage-Frist an – die 70 Euro pro Woche entfallen dann. Wichtiger ist ohnehin, dass eine vertraute Person dabei sein kann.

Was, wenn die begutachtete Person die Situation beschönigt?

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Sprechen Sie vorher darüber und legen Sie das Pflegetagebuch offen auf den Tisch. Sie dürfen beim Termin auch widersprechen, wenn etwas anders dargestellt wird – höflich, aber deutlich. Der Gutachter ist darauf eingestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen. Die Pflegesachleistung rechnet ein Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Beides lässt sich kombinieren – die sogenannte Kombinationsleistung. Wer zum Beispiel die Hälfte der Sachleistung nutzt, bekommt die Hälfte des Pflegegeldes zusätzlich.

Können Sie beim Antrag helfen?

Ja, und das ist der Regelfall bei uns. Wir gehen mit Ihnen durch, was ins Pflegetagebuch gehört, bereiten den Termin vor und schauen uns anschließend das Gutachten an. Wenn es zu niedrig ausgefallen ist, formulieren wir mit Ihnen den Widerspruch. Das kostet Sie nichts.

Wir übernehmen den Papierkram

Von der Antragstellung über die Vorbereitung auf die Begutachtung bis zum Widerspruch – kostenlos und unverbindlich.

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Weiterlesen: Leistungen je Pflegegrad 2026 · Pflege zu Hause organisieren · Was kostet ein Pflegedienst?

Rechtsgrundlagen und Stand: § 15 SGB XI (Pflegegrade und Punktbereiche), § 18 SGB XI (Begutachtung), § 18a Abs. 5 und 6 SGB XI (verkürzte Fristen), § 18c SGB XI (Entscheidungsfrist, 70 Euro je begonnene Woche, Übersendung des Gutachtens). Quellen: sozialgesetzbuch-sgb.de, medizinischerdienst.de, abgerufen am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

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