Welche Klinik liegt in welchem Stadtbezirk, was das Entlassmanagement für Sie regeln muss und welche Pflege Sie in den ersten Tagen nach der Entlassung bekommen.
Eine Entlassung kommt fast immer schneller als gedacht. Am Montag heißt es noch „ein paar Tage bleiben Sie sicher noch", am Mittwoch steht der Entlassbrief auf dem Nachttisch. Und dann stellt sich für die Angehörigen die Frage, wie es zu Hause weitergehen soll – mit Verbandwechsel, Spritzen, Medikamenten und einem Menschen, der noch nicht wieder allein zurechtkommt.
Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht selbst organisieren. Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, den Übergang vorzubereiten, und es darf die Pflege für die ersten Tage sogar selbst verordnen. Sie müssen nur wissen, worauf Sie bestehen können.
Seit 2017 hat jede Patientin und jeder Patient Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement. Zuständig ist der Sozialdienst der Klinik. Er klärt, welche Versorgung nach der Entlassung nötig ist, und stellt die Verordnungen aus, damit zwischen Klinik und Zuhause keine Lücke entsteht.
Konkret kann das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu sieben Tage verordnen: häusliche Krankenpflege, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankentransport. Für die Zeit danach braucht es eine Folgeverordnung vom Haus- oder Facharzt – üblicherweise auf Muster 12.
Praktisch heißt das: Fragen Sie noch im Krankenhaus nach dem Sozialdienst, und zwar so früh wie möglich. Wer erst am Entlassungstag anfängt, verliert Tage.
Für genau diesen Fall gibt es seit 2022 die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V: Der Patient bleibt noch in der Klinik, während die Anschlussversorgung aufgebaut wird. Maximal zehn Tage je Krankenhausbehandlung, Zuzahlung 10 Euro pro Kalendertag für Erwachsene.
Wichtig: Diese Leistung ist nachrangig. Sie greift erst, wenn häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Reha oder Pflegeleistungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu bekommen sind. Wer früh anruft, braucht sie meistens gar nicht.
Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe, Blutzucker. Auf Verordnung, bezahlt von der Krankenkasse. Kein Pflegegrad nötig.
Nach § 37 Abs. 1a SGB V auch Körperpflege und Hauswirtschaft – für Menschen ohne Pflegegrad, wenn sie sich nach der Klinik vorübergehend nicht selbst versorgen können.
Wenn zu Hause noch niemand da ist oder die Wohnung erst umgebaut werden muss. Setzt in der Regel einen Pflegegrad voraus.
Bei der Behandlungspflege fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung (§ 61 SGB V). Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts, ebenso Versicherte unter 18 Jahren.
München hat 25 Stadtbezirke. Die folgende Übersicht ordnet die Kliniken danach – und verlinkt jeweils auf unsere Seite für den Bezirk, damit Sie sehen, wie wir dort versorgen. Wir fahren das gesamte Stadtgebiet an.
Mitte
Kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Am nächsten liegen das LMU Klinikum Campus Innenstadt und die Maria-Theresia-Klinik.
Norden
Kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Nächstgelegen ist die München Klinik Schwabing.
Kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Nächstgelegen sind die München Klinik Schwabing und das Klinikum Dritter Orden.
Kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Direkt benachbart liegen das Krankenhaus Barmherzige Brüder und das Klinikum Dritter Orden.
Osten
Kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Am nächsten liegen die München Klinik Bogenhausen und die München Klinik Neuperlach.
Süden
Hier ist auch unser Sitz: Drygalski-Allee 5, 81477 München.
Kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Am nächsten liegen das Krankenhaus Martha-Maria und die München Klinik Thalkirchner Straße.
Westen
Der Bezirk mit den meisten Kliniken in ganz München.
Kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Am nächsten liegen das Helios Klinikum München West und das Klinikum Dritter Orden.
Kein eigenes Krankenhaus im Bezirk. Nächstgelegen ist das Helios Klinikum München West in Pasing.
| Wann | Was |
|---|---|
| So früh wie möglich | Sozialdienst der Klinik ansprechen. Nicht warten, bis der Entlasstermin steht. |
| 2–3 Tage vorher | Verordnung für häusliche Krankenpflege ausstellen lassen und einen Pflegedienst anrufen. |
| 2–3 Tage vorher | Hilfsmittel klären: Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl, Antidekubitusmatratze. |
| Vor der Entlassung | Entlassbrief, Medikamentenplan und Verordnungen in Kopie mitnehmen. |
| Vor der Entlassung | Wenn absehbar dauerhaft Hilfe nötig ist: Pflegegrad beantragen. Das Datum des Anrufs bei der Pflegekasse zählt. |
| Erste Woche | Folgeverordnung beim Hausarzt holen – die Klinikverordnung läuft nach sieben Tagen aus. |
Wenn die Verordnung vorliegt, in der Regel am Tag der Entlassung oder am Tag darauf. Entscheidend ist, dass Sie früh anrufen – nicht erst, wenn der Patient schon zu Hause ist. Rufen Sie uns an, sobald der Entlasstermin bekannt ist, dann planen wir die Tour entsprechend.
Für die Behandlungspflege nicht. Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe und ähnliche medizinische Leistungen laufen über eine ärztliche Verordnung und werden von der Krankenkasse bezahlt. Einen Pflegegrad brauchen Sie erst für Grundpflege und Betreuung über die Pflegekasse – mit einer Ausnahme: der Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V, die auch ohne Pflegegrad Körperpflege und Hauswirtschaft abdeckt.
Zuerst das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements, für bis zu sieben Tage. Danach der Haus- oder Facharzt auf Muster 12. Die Verordnung geht zur Genehmigung an die Krankenkasse; der Pflegedienst übernimmt das üblicherweise für Sie.
Bei der häuslichen Krankenpflege fallen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung an (§ 61 SGB V). Wer eine Zuzahlungsbefreiung hat, zahlt nichts. Die eigentliche Leistung trägt die Krankenkasse.
Dann kommt die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V infrage: bis zu zehn Tage je Krankenhausbehandlung, 10 Euro Zuzahlung pro Kalendertag. Sie ist allerdings nachrangig – die Kasse prüft zuerst, ob häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege oder eine Reha möglich wären. In der Praxis lässt sich das meistens vermeiden, wenn man rechtzeitig einen Pflegedienst einbindet.
Ja. Wir versorgen das gesamte Stadtgebiet München. Von welcher Klinik jemand entlassen wird, spielt für uns keine Rolle – wir richten uns nach der Wohnadresse.
Ja, das ist sogar der einfachere Weg. Geben Sie dem Sozialdienst unsere Nummer, oder rufen Sie uns an und nennen Sie Klinik und Station – dann klären wir Verordnung und Startzeitpunkt direkt.
Rufen Sie an, sobald der Termin bekannt ist. Wir klären Verordnung und Start mit der Klinik.
089 2441 5082 Unterstützungspflege ohne PflegegradMehr dazu: Behandlungspflege auf Verordnung · Medikamentengabe · Kompressionsstrümpfe · Pflegegrad beantragen
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