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Entlastung für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege in München – wir übernehmen, wenn Sie eine Pause brauchen

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und wollen in Urlaub fahren, sind selbst krank oder brauchen einfach ein paar Tage für sich? Dann springen wir ein – bei Ihnen zu Hause, mit denselben Gesichtern, die Sie schon kennen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 3.539 € im Jahr dafür.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege heißt im Gesetz „Ersatzpflege“ (§ 39 SGB XI). Der Name sagt es schon: Wenn die Person, die sonst pflegt, verhindert ist, bezahlt die Pflegekasse eine Ersatzkraft. Der Grund spielt keine Rolle – Urlaub, eigene Krankheit, ein Termin, eine Kur oder schlicht Erschöpfung.

Wichtig zu wissen: Sie müssen sich dafür nicht rechtfertigen. Viele Angehörige zögern, weil sie glauben, sie müssten einen triftigen Grund nachweisen. Müssen Sie nicht. Der Anspruch besteht, damit pflegende Angehörige durchhalten – das ist der Sinn dahinter.

3.539 € pro Jahr – der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Das macht die Sache deutlich einfacher als früher.

Ein Rechenbeispiel

Frau M. aus Sendling pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3). Sie möchte zwei Wochen in Urlaub. Wir übernehmen in dieser Zeit die tägliche Pflege bei ihrem Vater zu Hause. Die Kosten rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – aus dem Jahresbetrag. Ihr Vater bekommt in diesen zwei Wochen weiterhin die Hälfte seines Pflegegeldes. Für Frau M. entsteht kein Aufwand außer einem Anruf.

Frist beachten: Verhinderungspflege aus dem Jahr 2025 muss bis spätestens 31.12.2026 abgerechnet werden. Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen noch etwas offen ist – wir schauen gemeinsam nach.

Stundenweise oder tageweise – der wichtigste Unterschied

Viele Angehörige denken bei Verhinderungspflege an „acht Wochen im Jahr“ und lassen sie liegen, solange kein Urlaub ansteht. Das ist nur die halbe Wahrheit. Entscheidend ist, wie lange die pflegende Person an einem einzelnen Tag weg ist.

Stundenweise Verhinderungspflege: unter 8 Stunden am Tag

Tageweise Verhinderungspflege: ab 8 Stunden am Tag

Gemessen wird die Abwesenheit der Pflegeperson, nicht die reine Zeit am Bett. Wer um 13 Uhr aus dem Haus geht und um 19 Uhr zurück ist, liegt bei sechs Stunden – also stundenweise.

Verhinderungspflege jeden Monat nutzen – so teilen Sie den Betrag auf

Der Jahresbetrag muss nicht am Stück verbraucht werden. Sie können Verhinderungspflege jeden Monat in Anspruch nehmen und den Betrag über die zwölf Monate verteilen, statt einmal im Jahr eine große Pause zu machen. Gleichmäßig aufgeteilt sind die 3.539 € rund 295 € pro Monat.

Wir rechnen jeden Einsatz einzeln mit der Pflegekasse ab und sagen Ihnen, wie viel vom Jahresbetrag noch übrig ist.

Was am Jahresende nicht verbraucht ist, verfällt. Wer erst im November anfängt, verschenkt in der Regel den größten Teil des Betrags – deshalb lohnt sich ein fester Rhythmus ab Januar.

Was wir in München übernehmen

Wir kommen zu Ihnen nach Hause – in ganz München und im direkten Umland. Je nachdem, was gebraucht wird:

Wenn Sie schon Kunde bei uns sind, kommen möglichst dieselben Pflegekräfte, die Ihr Angehöriger ohnehin kennt. Das ist gerade bei Demenz entscheidend.

Kurzzeitpflege – wo ist der Unterschied?

Der Unterschied ist einfach: Verhinderungspflege findet zu Hause statt, Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Beides wird aus demselben Jahresbetrag bezahlt.

Kurzzeitpflege ist sinnvoll, wenn zu Hause vorübergehend gar nichts geht – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Wohnung erst umgebaut werden muss. Verhinderungspflege ist der bessere Weg, wenn die vertraute Umgebung bleiben soll.

Und was ist mit Leistungen auf ärztliche Verordnung?

Das wird oft verwechselt. Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse (§ 39 SGB XI). Davon zu unterscheiden ist die häusliche Krankenpflege, die ein Arzt verordnet und die Krankenkasse bezahlt (§ 37 SGB V). Beides kann parallel laufen und geht nicht vom selben Budget ab.

In der Praxis kombinieren wir das häufig: Der Verbandwechsel läuft über die Verordnung, die Betreuung an Ihrem freien Nachmittag über die Verhinderungspflege. Sie müssen das nicht auseinandersortieren – sagen Sie uns, worum es geht, wir klären, welche Kasse zuständig ist.

So läuft es bei uns ab

  1. Anruf. Sie sagen uns, wann Sie weg sind und was gebraucht wird: 089 2441 5082.
  2. Kostenloses Gespräch bei Ihnen zu Hause. Wir schauen uns die Situation an und planen die Tage durch.
  3. Wir kümmern uns um den Papierkram. Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir.
  4. Sie fahren beruhigt weg. Wir sind da.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Muss ich einen Grund angeben, warum ich Verhinderungspflege brauche?

Nein. Der Gesetzgeber verlangt keinen Nachweis. Urlaub, Krankheit, ein Termin oder einfach das Bedürfnis nach einer Pause reichen aus. Sie müssen sich vor niemandem rechtfertigen.

Wie viel zahlt die Pflegekasse genau?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Sie können ihn frei zwischen beiden Leistungen aufteilen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Bekomme ich weiterhin Pflegegeld, während die Verhinderungspflege läuft?

Ja, das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege bei tageweiser Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt – es entfällt also nicht. Bei stundenweisen Einsätzen unter acht Stunden am Tag wird es gar nicht gekürzt.

Gibt es eine Wartezeit, bevor ich Verhinderungspflege nutzen darf?

Nein, nicht mehr. Früher musste man den Angehörigen sechs Monate gepflegt haben. Diese Vorpflegezeit ist entfallen – der Anspruch besteht, sobald der Pflegegrad vorliegt.

Wie schnell können Sie einspringen?

Wenn Sie Ihren Urlaub planen, rufen Sie uns am besten zwei bis drei Wochen vorher an – dann können wir die Touren in Ruhe einplanen. Bei Notfällen, etwa wenn Sie selbst krank werden, versuchen wir es kurzfristig möglich zu machen.

Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?

Ja, und das ist sogar der Regelfall. Solange Sie an einem Tag weniger als acht Stunden abwesend sind, gilt der Einsatz als stundenweise: Er zählt nicht auf die 8 Wochen an und Ihr Pflegegeld wird nicht gekürzt. Möglich sind schon einzelne Stunden – für den Arzttermin, den Einkauf oder einen freien Nachmittag.

In welchen Stadtteilen sind Sie unterwegs?

In ganz München – von Allach bis Untergiesing, von Pasing bis Bogenhausen. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite Einzugsgebiete.

Kann ich Verhinderungspflege jeden Monat in Anspruch nehmen?

Ja. Bei stundenweiser Nutzung gibt es keine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Tagen – Sie können das ganze Jahr über regelmäßig Einsätze buchen, zum Beispiel jede Woche einen festen Nachmittag. Die einzige Grenze ist der Jahresbetrag von 3.539 €, gleichmäßig verteilt also rund 295 € im Monat. Die 8-Wochen-Grenze greift nur bei tageweiser Verhinderungspflege ab acht Stunden.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich jeden Monat Verhinderungspflege nutze?

Bei stundenweisen Einsätzen unter acht Stunden am Tag nicht – das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter, egal wie oft Sie die Verhinderungspflege im Jahr nutzen. Nur an Tagen mit tageweiser Verhinderungspflege wird es halbiert, und auch dann nicht am ersten und letzten Tag.

Was ist der Unterschied zu Leistungen auf ärztliche Verordnung?

Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse (§ 39 SGB XI), sie setzt einen Pflegegrad voraus und braucht keine Verordnung. Die häusliche Krankenpflege zahlt die Krankenkasse (§ 37 SGB V), sie wird vom Arzt verordnet und ist auch ohne Pflegegrad möglich – dafür ist eine Zuzahlung fällig. Beides lässt sich kombinieren, die Budgets sind getrennt.

Brauche ich für die Verhinderungspflege eine ärztliche Verordnung?

Nein. Verhinderungspflege beantragen Sie direkt bei der Pflegekasse, ein Arzt ist nicht beteiligt. Sie müssen auch keinen Grund für Ihre Verhinderung nachweisen. Den Antrag und die Abrechnung übernehmen wir für Sie.

Alle Angaben nach dem Stand 2026. Wir sind Pflegedienst, keine Pflegekasse – verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Anspruch gibt Ihnen Ihre Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie kostenlos und helfen beim Antrag.

Brauchen Sie eine Pause?

Ein Anruf reicht. Wir schauen gemeinsam, was möglich ist – kostenlos und unverbindlich.

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