„Nur Pflegegrad 1, da gibt es ja nichts.“ Das hören wir oft – und es stimmt nicht. Ihnen stehen 131 € im Monat zu, dazu Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und ein Zuschuss für den Umbau. Das meiste davon verfällt jedes Jahr ungenutzt.
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe – aber leer ist der Topf nicht. Das steht Ihnen 2026 zu:
Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort: Er wird angespart und steht noch bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung. Wer 2026 nichts abruft, verliert die 1.572 € endgültig am 30. Juni 2027.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für Körperpflege verwendet werden. Bei Pflegegrad 1 schon. Das ist eine Ausnahme, die im Gesetz ausdrücklich so steht – und sie macht den Unterschied.
Konkret heißt das: Sie dürfen die 131 € auch für Hilfe beim Duschen, Waschen oder Anziehen durch einen zugelassenen Pflegedienst einsetzen. Nicht nur für Putzen und Einkaufen.
Ein paar Beispiele aus unserem Alltag in München:
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen.
Ehrlich gesagt: einiges. Damit Sie nicht falsch planen –
Das wird oft übersehen: Für die medizinische Versorgung zu Hause brauchen Sie überhaupt keinen Pflegegrad. Medikamentengabe, Spritzen, Verbandwechsel, Blutzuckermessung – das verordnet der Arzt und die Krankenkasse zahlt.
Mehr dazu auf unserer Seite zur häuslichen Krankenpflege auf ärztliche Verordnung. Das läuft völlig getrennt vom Entlastungsbetrag – Sie können beides parallel nutzen.
Pflegegrad 1 wird oft vergeben, wenn die Einschränkungen noch gering sind. Wenn sich die Situation verschlechtert hat – mehr Hilfe beim Waschen und Anziehen nötig, Vergesslichkeit, häufigere Stürze –, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Ab Pflegegrad 2 ändert sich viel: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege. Wir helfen beim Antrag und bereiten Sie auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor – kostenlos, auch wenn Sie noch kein Kunde bei uns sind.
Ausgezahlt bekommen Sie nichts – bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ist zweckgebunden: Er wird direkt mit dem Dienstleister abgerechnet, der die Leistung erbringt. Für Sie ist das aber kein Nachteil, weil Sie nichts vorstrecken müssen.
Bei Pflegegrad 1 ja. Das ist eine gesetzliche Ausnahme, die nur für Pflegegrad 1 gilt: Hier darf der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 ist das nicht mehr erlaubt.
Der Betrag wird angespart und bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar. Sie können also mehrere Monate sammeln und dann etwas Größeres damit bezahlen. Danach verfällt er endgültig.
Nein. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die zentrale Leistung – plus alles, was der Arzt auf Verordnung anordnet.
Nein, dafür brauchen Sie gar keinen Pflegegrad. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel und Wundversorgung verordnet der Arzt, bezahlt wird das von der Krankenkasse nach § 37 SGB V – unabhängig von der Pflegeversicherung.
Formlos bei der Pflegekasse, ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt. Danach kommt der Medizinische Dienst zum Begutachtungstermin. Wir bereiten Sie darauf vor und helfen dabei, ein Pflegetagebuch zu führen – das ist der wichtigste Punkt für ein gutes Ergebnis.
In ganz München und im direkten Umland. Rufen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen sofort, ob wir bei Ihnen fahren.
Alle Angaben nach dem Stand 2026. Wir sind Pflegedienst, keine Pflegekasse – verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Anspruch gibt Ihnen Ihre Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie kostenlos und helfen beim Antrag.
Ein Anruf reicht. Wir schauen gemeinsam, was bei Ihnen möglich ist – kostenlos und unverbindlich.