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Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht – wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder eine Privatperson erfolgt (also nicht durch einen Pflegedienst abgerechnet wird).
📌 Wichtig: Pflegegeld ist kein Einkommen, sondern zweckgebunden für die Pflege!
Sie oder Ihre Angehörigen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn:
ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt
die Pflege zu Hause erfolgt
die Pflege nicht (nur) durch einen professionellen Pflegedienst erbracht wird
Sie Leistungen nicht ausschließlich in Sachleistungen (z. B. durch Pflegedienste) in Anspruch nehmen
🔄 Kombination von Pflegegeld & Pflegesachleistungen ist möglich (→ Kombinationsleistung).
Sie müssen einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen (gehört zur Krankenkasse).
Telefonisch, schriftlich oder online
Wichtig: Je früher, desto besser – Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Pflegebedürftigkeit. Ein:e Gutachter:in kommt nach Hause oder ins Pflegeheim.
Es werden körperliche, geistige & psychische Einschränkungen bewertet
Empfehlung für Pflegegrad 1 bis 5
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad und die Höhe des Pflegegeldes.
Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person (bzw. Bevollmächtigte) überwiesen.
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat (Stand 2025) |
---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch (nur Sachleistungen) |
Pflegegrad 2 | 332 € |
Pflegegrad 3 | 573 € |
Pflegegrad 4 | 765 € |
Pflegegrad 5 | 947 € |
Quelle: Pflegekassen nach SGB XI – Stand 2025
Wir wissen: Das deutsche Pflegesystem ist oft kompliziert. Darum helfen wir Ihnen bei allen Schritten:
✅ Antrag auf Pflegegrad
✅ Vorbereitung auf den MDK-Termin
✅ Ausfüllen aller Pflegeformulare
✅ Kommunikation mit Pflegekasse
✅ Beratung zu Pflegegeld, Sachleistung & Kombinationsleistung
📞 Unsere Pflegeberatung ist für Sie kostenlos & unverbindlich.
Nach dem Pflegegeld-Bescheid kann:
eine Pflegeperson (z. B. Angehörige, Bekannte) das Geld erhalten
oder es kann in Kombination mit Pflegesachleistungen verwendet werden
Wir helfen Ihnen, das Pflegegeld sinnvoll einzusetzen – zum Beispiel durch stundenweise Unterstützung oder ambulante Pflege durch unser Team in München.
Kann ich das Pflegegeld rückwirkend bekommen?
Ja – aber nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, als sogenannte Kombinationsleistung – wir beraten Sie individuell dazu.
Was passiert, wenn ich keinen Pflegegrad bekomme?
Wir helfen Ihnen beim Widerspruch und erklären, welche Unterlagen fehlen könnten.
Sie möchten Pflegegeld beantragen, sind aber unsicher beim Ablauf?
➡️ Feuerer Pflege aus München ist nicht nur ein verlässlicher ambulanter Pflegedienst –
wir stehen Ihnen auch beim Pflegegeld-Antrag mit Rat & Tat zur Seite.
📞 Jetzt kostenlose Pflegeberatung anfragen:
089 2441 5082
info@feuererpflege.de
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Unser sorgfältig ausgewähltes und geschultes Personal bietet Ihnen rund um die Uhr individuelle Betreuung. Wir sind stolz darauf, Ihnen durch unsere professionelle Pflege ein sicheres und komfortables Leben zu ermöglichen.
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