💶 Wie beantrage ich Pflegegeld? – Alles, was Sie wissen müssen (inkl. Unterstützung durch Feuerer Pflege)

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🧠 Was ist Pflegegeld überhaupt?

Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht – wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder eine Privatperson erfolgt (also nicht durch einen Pflegedienst abgerechnet wird).

📌 Wichtig: Pflegegeld ist kein Einkommen, sondern zweckgebunden für die Pflege!


👥 Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Sie oder Ihre Angehörigen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn:

  • ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt

  • die Pflege zu Hause erfolgt

  • die Pflege nicht (nur) durch einen professionellen Pflegedienst erbracht wird

  • Sie Leistungen nicht ausschließlich in Sachleistungen (z. B. durch Pflegedienste) in Anspruch nehmen

🔄 Kombination von Pflegegeld & Pflegesachleistungen ist möglich (→ Kombinationsleistung).


📋 So läuft die Beantragung von Pflegegeld ab – Schritt für Schritt

1. 📝 Pflegegrad beantragen

Sie müssen einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen (gehört zur Krankenkasse).

  • Telefonisch, schriftlich oder online

  • Wichtig: Je früher, desto besser – Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung

2. 🩺 Begutachtung durch den MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Pflegebedürftigkeit. Ein:e Gutachter:in kommt nach Hause oder ins Pflegeheim.

  • Es werden körperliche, geistige & psychische Einschränkungen bewertet

  • Empfehlung für Pflegegrad 1 bis 5

3. 📩 Bescheid der Pflegekasse

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad und die Höhe des Pflegegeldes.

4. 💶 Auszahlung

Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person (bzw. Bevollmächtigte) überwiesen.


🧭 Wie hoch ist das Pflegegeld je nach Pflegegrad?

PflegegradPflegegeld pro Monat (Stand 2025)
Pflegegrad 1kein Anspruch (nur Sachleistungen)
Pflegegrad 2332 €
Pflegegrad 3573 €
Pflegegrad 4765 €
Pflegegrad 5947 €

Quelle: Pflegekassen nach SGB XI – Stand 2025


💙 Feuerer Pflege unterstützt Sie beim Antrag – kostenlos & zuverlässig

Wir wissen: Das deutsche Pflegesystem ist oft kompliziert. Darum helfen wir Ihnen bei allen Schritten:

✅ Antrag auf Pflegegrad
✅ Vorbereitung auf den MDK-Termin
✅ Ausfüllen aller Pflegeformulare
✅ Kommunikation mit Pflegekasse
✅ Beratung zu Pflegegeld, Sachleistung & Kombinationsleistung

📞 Unsere Pflegeberatung ist für Sie kostenlos & unverbindlich.


🧾 Was passiert nach der Bewilligung?

Nach dem Pflegegeld-Bescheid kann:

  • eine Pflegeperson (z. B. Angehörige, Bekannte) das Geld erhalten

  • oder es kann in Kombination mit Pflegesachleistungen verwendet werden

Wir helfen Ihnen, das Pflegegeld sinnvoll einzusetzen – zum Beispiel durch stundenweise Unterstützung oder ambulante Pflege durch unser Team in München.


❓ Häufige Fragen

Kann ich das Pflegegeld rückwirkend bekommen?
Ja – aber nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, als sogenannte Kombinationsleistung – wir beraten Sie individuell dazu.

Was passiert, wenn ich keinen Pflegegrad bekomme?
Wir helfen Ihnen beim Widerspruch und erklären, welche Unterlagen fehlen könnten.


📞 Fazit: Pflegegeld beantragen ist einfacher mit kompetenter Hilfe

Sie möchten Pflegegeld beantragen, sind aber unsicher beim Ablauf?

➡️ Feuerer Pflege aus München ist nicht nur ein verlässlicher ambulanter Pflegedienst –
wir stehen Ihnen auch beim Pflegegeld-Antrag mit Rat & Tat zur Seite.

📞 Jetzt kostenlose Pflegeberatung anfragen:
089 2441 5082
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